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Einleitung von Kondeswasser aus Brennwertanlagen nach ATV 251

Bei dem Betrieb von Heizkesseln entsteht Kondenswasser, wenn die bei der Verbrennung entstehenden Heizgase bis unter die Taupunkttemperatur abgekühlt werden, so dass der in Ihnen enthaltene Wasserdampf kondensiert. Da das Kondenswasser aufgrund säurebildender Bestandteile im Abgas korrosionsfördernd wirkt, wird die Kondensation in der konventionellen Heiztechnik - wie
bei Niedertemperaturkesseln - durch konstruktive Maßnahmen verhindert. Die Wasserdampf-Kondensation birgt aber den energetischen
Vorteil, der dabei frei werdenden Kondensationswärme. Dieser sogenannte latente Wärmeanteil galt lange Zeit aufgrund der bereits genannten korrosiven Wirkung des Kondenswassers als nicht nutzbar.

Das anfallende Kondenswasser muss in die Kanalisation abgeführt werden können. Ab wann eine Neutralisation des Kondensats erfolgen muss ist im ATV Merkblatt 251 geregelt. Abweichend davon können jedoch auch Gemeinden und Städte eine Neutralisation unterhalb der im ATV 251 festgelegten Werte fordern. Zuständig ist im allgemeinen die untere Wasserbehörde.

Hier einen Fachbeitrag zum ATV- Merkblatt 251 absaugen!

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