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Dunkelheit und Nebel im verkehr

Was gilt?

Viele Autofahrer verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstständig aktiviert. Aber: Gerade Nebel und diesiges Wetter kann der Lichtsensor nicht erkennen. Schlechte Sicht und schlechte Sichtbarkeit können jedoch zu Unfällen führen. Auch auf das Tagfahrlicht sollten sich Autofahrer bei schlechter Sicht nicht verlassen, da hierbei nur die Leuchten vorne aktiviert werden, die Rückleuchten in der Regel dunkel bleiben. Wichtig ist daher laut ADAC, das Abblendlicht frühzeitig manuell anzuschalten, um die eigene Sicht zu verbessern.

Grundsätzlich gilt bei eingeschränkter Sicht: langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein. Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich reduziert ist, dann können die Nebelscheinwerfer helfen. Sobald sich die Sichtverhältnisse aber bessern, müssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte wiederum darf inner- wie außerorts nur bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden.

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