Nach meiner Meinung spricht gegen eine Notdürftige Reparatur nichts, wenn zeitnah die Bleileitungs- Installation ausgetaucht wird.
Eine Klage gegen den Installateur wird so schnell nicht möglich sein, denn es muss ja erst einmal jemand zu Schaden kommen. Das heißt aber nicht, dass der Installateur einen "Freibrief" hat. Er hat nämlich gegenüber seinem Auftraggeber eine besondere Fürsorgepflicht, der Installateur muss nämlich seinen Auftraggeber auch die besondere Situation der Blei Migration in das TW aufmerksam machen, am besten schriftlich. Unterlässt er dieses, so kann der eigentlich Verantwortliche Betreiber der TW- Installation später Schadensersatzansprüche an seinem Installateur geltend machen.
Dieses kann eventuell dann passieren wenn sich Mieter die im Haus des Betreibers wohnen sich mit Informationen zum Thema Bleileitungen versorgt haben. Beileitungen müssen ausgetauscht werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann das sich das TW nicht mehr dazu eignet, um z.B., Babynahrung herzustellen.