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Du sollst nicht cruisen

StVO regelt unsinnige Carshow

Inhalt

Manche Autofahrer fahren im Kreis herum, weil sie orientierungslos sind und ihre Zieladresse einfach nicht finden können. Andere Fahrer cruisen immer wieder an den gleichen Lokalitäten vorbei, um zu zeigen, was ihr Luxus-Gefährt unter der Haube hat. Vornehmlich passieren die vermeintlich coolen Fahrer dabei hippe Örtlichkeiten, vor denen möglichst viele hippe Menschen stehen. Und dann wird aufs Gaspedal gedrückt, dass es kesselt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 30, Absatz 1) verboten ist, innerhalb geschlossener Ortschaften sinnlos hin- und herzufahren. Dabei geht es nicht nur um Lärm-, sondern auch um Abgasbelästigung. Deshalb droht Übeltätern auch ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Übrigens: Auch das übermäßig laute Schließen von Fahrzeugtüren ist nicht erlaubt.

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