Es ist soweit, denn jetzt geht es den „Stromfressern“ an die Verschraubung. Die EU erlässt ein Verkaufsverbot ab 1. Januar 2013 für Nassläufer-Umwälzpumpen.
Und dies sind die Ziele:
- Halbierung des Gesamtstromverbrauchs aller Nassläufer-Umwälzpumpen bis 2020
- Minderung der EU-weiten CO2-Emissionen um rund 11 Mio. Tonnen im Jahr
- Strenge Effizienzanforderungen an neu verkaufte Pumpen für Heizung und Klima
- Neuer Energieeffizienzindex (EEI) als Kriterium
Der Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima soll bis zum Jahr 2020 halbiert werden. Das ist das Ziel einer EU-Verordnung unter der europäischen ErP-(Ökodesign-) Richtlinie, die ab dem 1. Januar 2013 die Energieeffizienz dieser Pumpenbauart reguliert und die zum 1. August 2015 noch einmal verschärft wird. Insgesamt soll – bezogen auf die ganze EU – eine Energieeinsparung von 23 Terawattstunden Strom pro Jahr erreicht werden. Das entspricht der Stromerzeugung von etwa sechs mittelgroßen Kohlekraftwerken oder einer Minderung der EU-weiten Kohlendioxid-(CO2-)Emissionen um etwa 11 Mio. Tonnen im Jahr.
Um dieses Ziel der Europäischen Kommission zu erreichen, verbietet die EU-Verordnung ab 2013 den Verkauf technisch überholter, ineffizienter Modelle. Dies wird – so der Dortmunder Pumpenspezialist WILO SE – für rund 90 % des aktuellen Marktangebots (Stand 2009) bei Nassläufer-Umwälzpumpen das Aus bedeuten. Die neuen Effizienzanforderungen können praktisch nur noch von Hocheffizienzpumpen mit EC-Motorentechnologie erfüllt werden. Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist ihr sogenannter Energieeffizienzindex (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Durchschnittsleistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, d.h. einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet.
Vorgesehen sind drei Stufen: Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen sind dann unnötig, Pumpen sind dann in der Regel besser als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut worden sind (integrierte Pumpen). In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen im Heizungs- und Klimabereich, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.
Die elektronisch geregelten Nassläufer-Umwälzpumpen mit wartungsfreien Frequenzumrichtern passen ihre Leistung automatisch an die wechselnden Betriebszustände der Heizungsanlage an. Gerade im Teillastbereich, der bis zu 94 % der Betriebszeit einer Heizungspumpe ausmacht, kann eine deutliche Stromverbrauchssenkung im Vergleich zu einer ungeregelten Pumpe erzielt werden. Zudem verfügen sie über sogenannte elektronisch kommutierte Motoren (ECM). Dies ermöglicht zudem eine Verdoppelung des Wirkungsgrades im Vergleich zu elektronisch geregelten Pumpen mit herkömmlichen Antrieben.
Eine Information von WILO SE.