Keine Angst, wir machen hier keine langweilige Sachen wie Betriebswirtschaft. In diesem Beitrag dreht sich alles um die Frage: Wie beeinflusst die Anlagengröße den Deckungsbeitrag einer solarthemischen Anlage.
Thermische Solaranlagen werden ihrer Größe nach grob in zwei Gruppen unterteilt: Kleinanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH, ZFH) mit einer Kollektorfläche von bis zu 20 m² sowie Großanlagen mit mehr als 20 m² auf Mehrfamilienhäusern (MFH) oder gewerblichen Einrichtungen.
Historisch gewachsen wird der Bereich der Großanlagen noch weiter in einen Bereich der mittelgroßen Anlagen zwischen 20 und 50 m² untergliedert. Für die Auslegung einer Solaranlage nach Deckungsbeitrag lassen sich grob drei Stufen unterscheiden:
„Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“.
Während ein hoher Deckungsbeitrag dafür sorgt, dass im Sommer der Heizkessel ausbleibt, schaffen mittlere Deckungsbeiträge dieses nur noch ansatzweise oder gar nicht. Anlagen mit niedrigem Deckungsbeitrag (auch als Vorwärmanlagen bezeichnet) erwärmen das Trinkwasser nur noch um wenige Grad Celsius. Ihre Amortisationszeit ist dafür jedoch sehr gering.
Hoher Deckungsbeitrag
Übliche Auslegung einer kleinen und mittelgroßen Anlage. Ausnahmen bilden „ausdrückliche wirtschaftliche Interessen“ des Kunden (siehe Hinweistext). Ansatzweise kann von einer spezifischen Kollektorfläche von 1,5 Quadratmetern Kollektorfläche (Apertur) pro Person ausgegangen werden.
Hinweis:
Von einem hohen Deckungsbeitrag lässt sich sprechen, wenn eine Anlage über das Jahr deutlich mehr als die Hälfte des warmen Wassers solar erwärmt. Damit der Kessel den Sommer über ausbleibt, reichen deshalb Deckungswerte von 51% noch nicht aus; hierfür sind Beiträge von mindestens 55 % oder höher anzustreben. Übliche Anlagen liegen beispielsweise für ein EFH mit 3 Kollektoren bundesweit zwischen 55 % und 65 % Deckungsbeitrag.
Mittlerer Deckungsbeitrag
Preis-Leistungs-Optimum für Kunden mit wirtschaftlichem Interesse. Übliche Auslegung für mittelgroße Anlagen. Ansatzweise auch für Großanlagen zu empfehlen, sofern hier keine ausdrückliche Fixierung auf Amortisationszeit und somit etwas Spielraum bei der Wirtschaftlichkeit besteht. Ansatzweise kann von 1 m² Kollektorfläche pro Person ausgegangen werden. Für Kleinanlagen sollte dieser Wert eher über- als unterschritten werden.
Niedriger Deckungsbeitrag (Vorwärmanlagen)
Ansatzweise kann von maximal 0,5 m² Kollektorfläche pro Person und weniger ausgegangen werden. Empfehlungen für eine diesbezügliche Auslegung stammen vor allem aus der einschlägigen VDI 6002, die sich ihrem Ansatz nach auf die Auslegung von Anlagen mit mehr als 100 m² Kollektorfläche (!) konzentriert. Im Bereich der Klein- und mittelgroßen Anlagen sollte dieser Ansatz keine Anwendung finden. Auch im damit ursprünglich avisierten Bereich der Großanlagen sollte darüber hinaus immer geprüft werden, ob „wirtschaftlicher Spielraum“ besteht und damit eine großzügigere Kollektorflächendimensionierung möglich ist.
Für welchen Deckungsbeitrag sich der Planer letztlich entscheidet, hängt vom Kundenwunsch und von den Eigentumsverhältnissen ab:
Während Anlagen im Privatbesitz in der Regel mit höheren Deckungsbeiträgen geplant werden, dimensioniert man solche im öffentlichen
oder genossenschaftlichen Besitz eher etwas kleiner. Der Hintergrund für diese Entscheidung liegt in der Priorität bzw. Dominanz der Wirtschaftlichkeit:
Während Privateigentümer i. d. R. einen größeren wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum haben und Entscheidungen pro oder kontra dort einfacher getroffen werden können, gestaltet sich dieser Prozess im Bereich der genossenschaftlichen Anlagen schwieriger und häufig ausgesprochen wirtschaftlich dominiert. Der Grund für diese Priorität liegt vor allem in der dort vorgegebenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise: Eventuelle solare Überschüsse einer leicht überdimensionierten Anlage werden hier betriebswirtschaftlich als Verluste bewertet.