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CO₂-Kosten für die Heizung

Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Neu ist, wer eine Wohnung vermietet, muss einen Teil der CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung dieser Wohnung selbst tragen. Da Eigentümer:innen die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten, tragen sie auch die Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO₂-Emission. Das Gesetz soll Vermietende dazu motivieren Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.

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