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CO₂-Kosten für die Heizung

Wer vermietet, muss sich beteiligen

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Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Neu ist, wer eine Wohnung vermietet, muss einen Teil der CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung dieser Wohnung selbst tragen. Da Eigentümer:innen die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten, tragen sie auch die Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO₂-Emission. Das Gesetz soll Vermietende dazu motivieren Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.

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