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Bäder nicht ganz dicht

Abdichten ist Pflicht

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Die Bauordnungen der Bundesländer beschreiben, dass Bauwerke und Bauteile so zu planen und auszuführen sind, dass durch Wasser oder Feuchtigkeit keine Schäden oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Das bedeutet, dass die Bausubstanz durch geeignete Abdichtungsmaßnahmen zu schützen ist.

Hierzu wurde 2017 die DIN 18 534 herausgegeben und schreibt unter anderem vor, wie Bäder abzudichten sind. Nachbessern in diesem schwierigen Umfeld ist enorm aufwendig und daher teuer. Daher die dringende Empfehlung die Arbeiten schon im ersten Anlauf korrekt auszuführen. Hiweise hierzu gibt es in kostenlosen Leitfäden der Industrie zum Herunterladen, die entsprechende handwerkliche Grundlagen beschreiben.

Bild: Held

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