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Im Zuge der gewünschten Energiewende bringen Gesetzgeber und Gerichte sehr viel Verständnis für die Errichtung von Solaranlagen auf. Wenn allerdings Nachbarn durch die Blendwirkung von Solarzellen in ihrem Alltag extrem gestört werden, kann eine andere Ausrichtung erforderlich sein. Das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 9 O 67/21) verurteilte den Betreiber einer Solaranlage dazu, die sehr starke Blendung (eine Stunde täglich, von April bis September) in Richtung Garten, Terrasse, Wohn- und Esszimmer der Nachbarn durch ein Neujustieren zu vermeiden.
Diese Meldung stammt vom Infodienst Recht und Steuern der LBS.