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Augen auf beim Kauf

Löcher beseitigen nicht geschuldet

Wer versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine kauft, ist dafür selbst verantwortlich. Der Händler haftet nicht für die Beseitigung von Löchern, die der von ihm entsandte Monteur deswegen an der falschen Stelle im Bad gebohrt hat, meint laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 191 C 10665/23).

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