Betagte Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1986 stehen seit Januar 2016 im Fokus des Altanlagenlabels. Bundeswirtschaftsminister Gabriel ist daran gelegen, dass der Betreiber einer solchen mindestens 30 Jahre alten Wärmequelle durch seinen Heizungsbauer über die Ineffizienz aufgeklärt wird. Zunächst ist dieses Altanlagenlabel ausschließlich für Heizkessel dieses Mindestalters mit einer Nennleistung bis zu 400 kW gedacht, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen befeuert werden.
Die Effizienzklasse des alten Heizkessels lässt sich jetzt noch einfacher als bisher feststellen. Für Smartphones mit Betriebssystem IOS oder Android ist jetzt eine Applikation unter dem Stichwort HeizLabel kostenlos im App-Store bzw. Play-Store verfügbar. Dadurch erhält der Heizungsfachmann einen schnellen Zugang zur Datenbank des Wirtschaftsministeriums, um die Effizienzklasse alter Heizkessel bestimmen zu können. Auch die manuelle Berechnung der Effizienzklasse ist durch die App möglich und damit auch vorausschaubar, wann der betreffende Wärmeerzeuger mit einem Effizienzlabel beklebt werden soll.
Die Bestellung der Label ist allein über den Onlineshop unter www.zvshk.de möglich. Nur berechtigte Aussteller (z. B. Heizungsbauer und Schornsteinfeger) können die Effizienzlabel und die Informationsbroschüren dort bestellen. Das gesetzlich vorgegebene Effizienzlabel und die Informationsbroschüren für Eigentümer und Mieter werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) über den ZVSHK zur Verfügung gestellt – pro Sendung werden lediglich Abwicklungskosten erhoben.
Unter dem Begriff Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen hat der Zentralverband (www.zvshk.de) wichtige Punkte im Umgang mit dem Altanlagenlabel zusammengefasst.