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Kennzeichnungen an Rohrleitungen
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Überall dort, wo Rohrleitungen zahlreiche verschiedene Medien transportieren, ist eine eindeutige Kennzeichnung wichtig, um Verwechslungen und damit auch Unfälle zu vermeiden. In Anlagen, in denen viele verschiedene Medien fließen, wird es unter Umständen ganz schön bunt.
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Natürlich ist die Farbgebung dabei nicht der künstlerischen Freiheit des Maler- und Lackiererprofis überlassen. Die Kennzeichnung der Leitungen erfolgt nach Vorgaben der DIN 2403 [1]. Mit dieser Norm wird quasi ein einheitlicher Index festgelegt. Wer ihn kennt, kann der Leitungskennzeichnung schon eine ganze Menge an Infos entnehmen. Und das auf einen Blick.
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Kurz und farbig
Wichtig dafür ist aber, dass die Rohrleitungen hinreichend beschildert werden. Als ausreichend angesehen wird es, wenn die Leitungen über die Rohrlänge in einem Abstand von maximal zehn Metern gekennzeichnet sind. Zusätzlich muss eine Kennzeichnung auch am Anfang und am Ende der Leitung, an Abzweigen, Wanddurchführungen und an Armaturen erfolgen. Die Kennzeichnung kann dabei vorgenommen werden durch:
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- Farbanstrich und Beschriftung
- selbstklebende Folienbänder
- Schilder aus Metall oder Kunststoff
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Kommen im Rahmen der Kennzeichnung Kurzzeichen zum Einsatz, müssen diese an zentralen Punkten der Installation - z. B. durch Anbringung eines Schildes - erklärt werden. Das ist schon deshalb wichtig, weil sich internationale Abkürzungen immer mehr durchsetzen. So wird Trinkwasser mit „PW“ (potable water) gekennzeichnet. Die Abkürzung „PWC“ (potable water cold) beschreibt kaltes Trinkwasser, „PWH“ (potable water hot) weist auf warmes Trinkwasser hin. Und die Zirkulationsleitung hat die Kennzeichnung „PWH-C“, wobei der Zusatz „C“ für „circulation“ steht. Die Buchstaben der Abkürzungen werden bei Trinkwasser (allgemein) und kaltem Trinkwasser grün dargestellt, bei warmen Trinkwasser in rot. Für das Kürzel, das auf die Zirkulationsleitung hinweist, wird violett verwendet.
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Es geht auch auf Deutsch
Neben der internationalen Abkürzung, die man oft in größeren Anlagen antrifft, ist aber auch weiterhin eine nationale Textkennzeichnung möglich. Anstelle des Kürzels „PWC“ steht dann auf Schild oder Folie schlicht „Trinkwasser kalt“. Sind in einer Installation neben Trinkwasserleitungen auch Betriebswasserleitungen (z. B. Regenwasserleitungen) installiert, ist die Leitungskennzeichnung nach den Festlegungen der Trinkwasserverordnung [2] (kurz: TrinkwV) sogar vorgeschrieben. Hier ziert dann die Betriebswasserleitung die Beschriftung „NPW“ als Abkürzung für „no potable water“. Für die Farbgebung sind die verschiedenen Durchfluss-Stoffe in Gruppen aufgeteilt. Auf diese Weise kann man Leitungen, die brennbare, brandfördernde oder explosible Medien führen sofort erkennen. Dabei sind auch die Farben exakt vorgegeben. Hier bedient man sich der RAL-Farbskala um zu vermeiden, dass zum Beispiel das Grün der Wasserleitung oder das Gelb der Gasleitung an jeder Leitung einen anderen Farbton hat.
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Durchfluss-Stoffe, die gefährliche Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung aufweisen, müssen zusätzlich mit Gefahrensymbolen und den entsprechenden Gefahrenbezeichnungen gekennzeichnet sein. Mit Leitungen, die solche Medien transportieren, hat der Anlagenmechaniker zwar eher weniger zutun, aber es kann nie schaden, wenn er auch diese sicher erkennen kann.
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Literaturnachweis:
[1] DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
[2] TrinkwV: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung

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