Einige mögen laute Töne – gewiss … aber vor Lärm (das ist Schall zur falschen Zeit am falschen Ort) sollte man sich aus guten Gründen schützen, denn Lärm ist heute schon die zweithäufigste Ursache für Herzinfarkt. Für die Hausinstallation hat die Schalldämmung aber auch deshalb an Bedeutung gewonnen, weil hohe Anforderungen an Wohnkomfort auf der Kehrseite schwerwiegende Konsequenzen bei Nichterfüllung der vereinbarten Normen zur Folge haben. Diese Kosten im Rahmen der Gewährleistungspflicht für Nachbesserung, Mietpreisminderung oder ähnliches sind vermeidbar, wenn eine sorgfältige Planung und auch Ausführung hinsichtlich der Schallentkopplung erfolgt. So macht bereits eine einzige Schallbrücke in einem Raum die ganze andere Mühe zunichte; die Schallübertragung ist dann fast so stark, als wären nirgends Rohrschellen mit Dämmeinlagen oder andere Dämmelemente eingebaut.
An der Quelle bekämpfen
Was verursacht nun eigentlich primär den Lärm im Bereich der Hausinstallation? Eine Frage, die man heute sicher beantworten kann. Lärm entsteht beim Betätigen von Armaturen, durch die Benutzung von Sanitärobjekten, als Fließgeräusche in Rohrleitungen und durch den Betrieb von Lüftungs- und Klimageräten. Die Einstufung in Geräuschklassen ermöglicht bei Armaturen bereits während der Planungsphase, die Ausgangslärmpegel zu beeinflussen. Dieses Mitdenken „an der Quelle“ scheint dabei recht sinnvoll, denn je weniger Schall entsteht, desto geringer kann der verbleibende Restschallpegel andere Personen stören. Leider sind aber individuelle Verhaltensweisen häufige Ursache für den Unmut von Mitbewohnern. So wird durch das Deckelschlagen am WC eine Lärmpegelspitze erzeugt, die einen schon mal aus dem Schlaf reißen kann – daran kann auch der Installateur nichts ändern (helfen könnte hier höchstens ein WC-Deckel mit eingebauter Gasfeder – auch das gibt es bereits . . . aber natürlich nicht im Baumarkt). Dort wo der Lärm entsteht, ist er ja sozusagen bekannt. Ziel der Schallschutznormen ist es deshalb, die Übertragung in andere Wohnbereiche zu reduzieren, indem Obergrenzen für zulässige Restschallpegel definiert werden; über diese konkreten Werte wird in Fachkreisen rege diskutiert, denn 30 dB(A) gemäß DIN 4109 bedeutet zum Teil mehr als die doppelte Lautstärke im Vergleich zu 25 / 20 / 15 dB(A) entsprechend den möglichen Schallschutzstufen nach VDI 4100 [1].
Der Schall, der wandert
Schallwellen können sich grundsätzlich in festen, flüssigen und gasförmigen Medien ausbreiten; die Geschwindigkeit dieser Schallausbreitung ist in den einzelnen Medien jedoch recht unterschiedlich. Die Weiterleitung des Schalls erfolgt also in erster Linie über die Rohrleitung selbst – das geht ja auch am schnellsten – und nur untergeordnet über das Medium. Bei geschweißten Heizungssystemen können sich somit Einzelgeräusche (Anschlagen am Rohr) sehr leicht über das Metallrohr im gesamten Gebäude ausbreiten. Die Weiterleitung von Schwingungen (zum Beispiel Schall) in einem Medium erfolgt dadurch, dass sich die einzelnen Moleküle fortlaufend anstoßen und damit die Welle weiterleiten. In einem geordneten Metallgitter (zum Beispiel im Stahlrohr oder innerhalb metallischer Befestigungselemente) funktioniert das wesentlich schneller und verlustärmer als in amorphen Materialien wie zum Beispiel in Gummi – oder moderner ausgedrückt: im Elastomer. Zwischen Schallgeschwindigkeit und Dämmverhalten besteht also ein umgekehrt proportionaler Zusammenhang. Stoffe mit niedrigen Schallgeschwindigkeiten haben also immer die besseren Dämmeigenschaften. Gummi ist dabei vorzüglich zur Schallentkopplung geeignet. Schallwellen laufen sich im Gummi tot und wandeln sich dabei in Wärmeenergie um – aber fühlen oder gar gezielt nutzen kann man diese minimale Erwärmung (leider) nicht.
Schnittstellen für Schalldämmelemente
Da die Schallentkopplung prinzipiell zwischen den Rohrleitungen und dem Bauwerk erfolgen muss, gibt es entsprechend den folgenden Schnittstellen vier mögliche Ansatzpunkte für den Einbau von Schalldämmelementen. Im einfachsten Fall wird die Schallentkopplung durch Dämmeinlagen in den Rohrschellen realisiert. Entsprechend den Randbedingungen (Rohrmaterial, Temperatur u.a.) wird das geeignete Material der Dämmeinlage bestimmt. Für Kunststoffrohre wird bevorzugt die beige Dämmeinlage verwendet. Silikongummi ist ebenfalls für Kunststoffrohre geeignet und besitzt als einzige Dämmeinlage in Verbindung mit Sikla-Stabilschellen eine VdS-Zulassung [2] für den Sprinklerbereich. Mehrere Stellen kommen für Schalldämmmaßnahmen in Frage – man sollte sich bei einer Halterung aber nur für eine Schnittstelle entscheiden. Wird zum Beispiel eine Rohrschelle ohne Dämmeinlage verwendet, so muss der Schallschutz an einer anderen Schnittstelle realisiert werden. Häufig sollen Dämmelemente direkt am Baukörper montiert werden. Ein bewährtes Beispiel hierfür ist das Schalldämmelement SDE 1 mit einer besonders hohen Einfügungsdämmung von 18,9 dB(A). Am Fraunhofer Institut für Bauphysik in Stuttgart wird dieser Wert unter Originalbedingungen einer Hauswasserinstallation als so genannter energetischer Mittelwert der analysierten Frequenzspektren aus mehreren Messreihen berechnet. Im Inneren sind zwei ineinander greifende Töpfe, die formschlüssig über eine elastomere Einlage verbunden sind. Ebenfalls am Baukörper oder innerhalb einer Unterkonstruktion können Schalldämmelemente der Reihe SDE 2 eingesetzt werden. Bei dieser Produktfamilie bestehen alle Varianten aus dem gleichen Grundkörper mit verschiedenen Anschlussteilen. Das Geheimnis für hohe Belastbarkeit (Nennlast 10 kN) bei gleichzeitig exzellenter Einfügungsdämmung bis zu 13,4 dB(A) liegt in dem ausgewählten Elastomer und in der rotationssymmetrischen Bauweise. Aus diesem Grund können mit dem SDE 2 insbesondere schallgedämmte Festpunkte gebaut werden, die für jeden Installateur, insbesondere bei größeren Achslasten, immer eine Herausforderung darstellen.
Ungewollte Schallbrücken
Um Schallschutz fachgerecht umzusetzen braucht man Masse, um letztlich die Schwingungen zu beruhigen. Solch eine ausreichend große Masse ist in der Regel der Baukörper. Nach DIN 4109 [3] sind deshalb schallschutzgerechte Befestigungen nur an Wänden zulässig, deren spezifische Masse mindestens 220 kg/m2 beträgt. An leichteren Wänden bzw. in Schlitzen sind diese Installationen nur dann richtig, wenn diese Wände vergleichbar gute Schallschutzwerte erzielen. Auch aus dieser Sicht ist in der DIN 1988 festgelegt, dass Rohrleitungen nicht als Träger für andere Rohrleitungen dienen dürfen, denn für die Befestigung einer weiteren Leitung hätte das tragende Rohr einfach nicht genug Masse im Vergleich zum Baukörper. Die meisten Fehler geschehen jedoch nicht in der Planung, sondern in der Ausführung. So sind es oft ganz banale Ursachen, die zu ungewollten Schallbrücken und somit zu ärgerlichen Lärmbelästigungen führen. Folgende Hinweise sollen dies verdeutlichen:
- Rohrschellen nur so fest ziehen, dass der Gummi nicht herausquillt. Die Schalldämmeinlage muss elastisch bleiben, um ihren Auftrag zu erfüllen.
- Wanddurchführungen sind sorgfältig zu bauen, so dass auch im Betriebszustand kein Körperkontakt entsteht.
- Verkleidungen dürfen nicht am Lüftungskanal anstoßen.
- Werden Metallanker für die Befestigung einer Konsole verwendet, kann eine unterlegte Gummiplatte keinen Schallschutz bieten.
Diese Beispiele für ungewollte Schallbrücken sollte jeder bei seiner Arbeit beachten, damit es in unserer Welt bald wieder ruhiger zugeht. Bitte denken Sie daran: Bereits eine einzige Schallbrücke (und sei es Schutt in einem Schacht, wo sich Steine zwischen Rohrleitung und Wand verklemmen) macht alle anderen Bemühungen hinsichtlich des Schallschutzes zunichte.
Und noch ein Hinweis für Schallschutzexperten: Es gibt keine Produkte nach DIN 4109 sondern nur Anlagen nach DIN 4109. Konkrete Produkte werden dann dafür geeignet sein, dass Installationsanlagen die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 erfüllen, wenn ihre Einfügungsdämmwerte den ohne Dämmelemente entstehenden Lärm in schutzbedürftigen Räumen auf den nach DIN 4109 zulässigen Restschallpegel reduzieren. Das klingt schon etwas schwierig – aber Schallschutz ist nun mal ein weites Feld.
Literaturnachweis:
[1] VDI 4100: Schallschutz von Wohnungen – Kriterien für Planung und Beurteilung
[2] VdS: Die VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
[3] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau