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Feierabend – nix wie weg!?

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Umgang mit der Arbeitszeit

Wie lange ein Azubi täglich arbeiten darf, legt in vielen Fällen das Jugendarbeitschutzgesetz fest. Und der Monteur verweist in der Arbeitszeit-Frage gerne mal auf die Gewerkschaft und die tarifvertraglichen Festlegungen.

Alles sicher gut und berechtigt. Aber als Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes ist man nun einmal als Dienstleister tätig. Und in diesem Job kann es schon mal passieren, dass einem der Hammer nicht pünktlich zum Feierabend aus der Hand fallen kann – und auch nicht darf. Rohrbruch ist nun einmal Rohrbruch. Und der Kunde glücklich, wenn das Malheur beseitigt und seine Installation wieder benutzbar ist. Eine Vertagung auf „morgen“ kann nur dann wirklich zur Diskussion stehen, wenn eine Lösung „heute“ echt nicht zu schaffen ist.

Unmögliches wird sofort erledigt...

... Wunder dauern etwas länger, heißt es dann oft, um den Kunden zufrieden zu stellen. Ein so ritterlicher Einsatz hat aber auch zur Folge, dass die private Tagesplanung aus dem Ruder läuft. Wie war das heute Abend mit dem Kino? Wird wohl nicht klappen - schönen Gruß an den Partner. Ärgerlich ist so etwas allemal. Aber Hand aufs Herz – es kommt nicht täglich, sondern nur ab und an mal vor. Und wenn Not am Mann ist, muss das Team an einem Strick ziehen, auch wenn man rein rechtlich bzw. tarifvertraglich schon Feierabend hat. Der Kunde dankt dem Unternehmen diesen Einsatz mit seiner Treue und trägt somit dazu bei, den Arbeitsplatz jedes Mitarbeiters zu sichern. Und Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann, sind auch für den Chef wichtig – und wertvoll. Wer Einsatz zeigt, der kann auch damit rechnen, beim Boss mit den eigenen Problemen nicht auf taube Ohren zu stoßen. Da wird auch die Frage, ob man sich am Wochenende mal den Transporter ausleihen kann, um neu gekaufte Möbel abzuholen, sicher nicht verneint. Oder es wird ein Auge zugedrückt, wenn man mal außer der Reihe spontan einen Tag frei haben möchte. Wer hingegen nur auf sein Recht pocht und quasi mit der Stoppuhr in der Hand „Dienst nach Vorschrift“ macht, braucht sich auch nicht zu wundern, mit Sonderanliegen gepflegt vor geschlossene Türen zu brettern. Getreu dem Motto: „Wurst – Widerwurst!“

Jammern wegen einer Überstunde?
Wie sah das um 1875 in der Klempner-Werkstatt aus?
Jammern wegen einer Überstunde? Wie sah das um 1875 in der Klempner-Werkstatt aus?

Das Pferd, das den Karren zieht

Der Erfolg eines Unternehmens steht und fällt mit seinen Mitarbeitern, klar. Aber auch der Boss darf hier nicht übersehen werden. Oft macht man sich darüber keine Gedanken, weil es schon immer so war, also normal ist. Der „Alte“ ist schon im Büro, wenn man morgens um halb sieben auf den Hof kommt. Und er ist immer noch da, wenn man um fünf Uhr nachmittags – nach einer Überstunde – in den Feierabend geht. Klar – der Boss verdient ja dafür auch mehr Kohle. Aber ohne seinen nicht selten 14-stündigen Arbeitstag in einer Sechs-Tage-Woche, wäre auch keine neue Arbeit da, es käme kein Geld rein. Und nicht nur er, sondern jeder Mitarbeiter stünde auf dem Schlauch. Schon Sir Winston Churchill sagte: „Es gibt Leute, die halten den Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“ Und an diesem Spruch ist was dran. Denn wenn der Karren – also der Betrieb – gut läuft, dann haben alle einen sicheren Job und ein geregeltes Einkommen.

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