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Arbeitsunfälle vermeiden

Safety first!

Inhalt

Sicherheit am Arbeitsplatz – darüber macht sich der Monteur nicht viele Gedanken. Egal bei welcher Tätigkeit, jeder hat seine Erfahrung und durch Routine werden Gefahren oft unterschätzt. Sätze wie „Ich kenne mich gut aus“, „Bin doch Profi“, „Mir passiert schon nichts“ zeigen die innere Einstellung, die Ursache für Arbeitsunfälle ist. Besonders Menschen mit unzureichenden Sprachkenntnissen und Neue im Team beachten die Arbeitssicherheit häufig zu wenig oder nehmen das Thema zu leicht und sind gewissermaßen nicht ausreichend sensibilisiert. Auch Zeitdruck führt dazu, dass man Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften leichtfertig missachtet. Sicherheit darf nie dem Zeitdruck untergeordnet werden. Fehlendes Wissen um die Gefahren bei der Montage führen zu Unfällen. Unterweisungen der Firma müssen ernst genommen werden. Der Arbeitgeber darf kontrollieren, ob die Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch eingehalten werden.

Meldungen an den Arbeitgeber

Den Monteur trifft eine Meldepflicht, er muss jeden Unfall oder auch kleinere Verletzungen und jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hat, melden. Selbst Gefahren, die zu einem Unfall führen oder die Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen können, sind meldepflichtig.

Mitarbeiter wollen nicht als „Weichei“ gelten und unterlassen gerne die Meldung kleinerer Vorfälle an ihren Arbeitgeber. Damit werden aber Gefahrenstellen nicht beseitigt, Präventivmaßnahmen nicht eingeleitet. Auch kleinere Verletzungen, die nicht zu den typischen Unfällen gehören, sollten ernst genommen werden.

Unfälle sind keine Zufälle

Die Informationen über die Gefährdung sind wesentlicher Bestandteil zur Verhütung. Unfallverhütungsvorschriften sind nicht nur aushangpflichtig, sie müssen auch aktualisiert werden, denn mit der Zeit ändert sich vieles. Es hat sich auch bewährt, dass sich die Arbeitskollegen untereinander bei einem Verstoß aufmerksam machen. Das setzt voraus, dass jeder für dieses Thema sensibilisiert ist. In größeren Firmen gibt es einen offiziellen Sicherheitsbeauftragten, als Ansprechpartner, der auch darauf achtet, dass die Arbeitsgeräte und Maschinen regelmäßig vom TÜV auf Sicherheit geprüft werden. Für kleinere Verletzungen genügt der Erste-Hilfe-Koffer, aber auch nur, wenn er auf den neuesten Stand gebracht ist.

Null Unfall, Null Ausfall

Um das zu erreichen, gibt es Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze, in denen auch die Verwendung von Schutzkleidung geregelt ist. Gemäß § 12 ArbSchG ist der unmittelbare Vorgesetzte oder Teamleiter verpflichtet, neue Mitarbeiter bei Arbeitsantritt einzuweisen und alle Vorsichtsmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle zu treffen. Dabei muss sichergestellt werden, dass Mitarbeiter mit geringen Deutschkenntnissen die Unterweisung genau verstanden haben.

Arbeitnehmerhaftung

In welchem Umfang ein Arbeitnehmer für einen Schaden aufkommen muss, richtet sich grundsätzlich nach dem Grad des Verschuldens.

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände um eine geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtverletzung handelt. Dann haftet der Mitarbeiter nur, wenn er Bemühungen zur Arbeitssicherheit nicht erkennen lassen hat.

Mittlere Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mitarbeiter die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit nicht beachtet. Dann kann auch die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Grobe Fahrlässigkeit entsteht, wenn jemand die Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Regelungen trotz Hinweis ignoriert und es zu einem Schaden kommt. Der Arbeitnehmer haftet hierbei voll, vor allem wenn er seine Kollegen gefährdet.

Arbeitsrechtlich ist der Chef oder Vorgesetzte weisungs- und kontrollbefugt innerhalb der Grenzen des Arbeitsrechts. Dies gilt auch hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb. Befolgt ein Mitarbeiter Arbeitsanweisungen trotz wiederholter Aufforderung nicht, kann diese Pflichtverletzung mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung geahndet werden. Mitarbeitende, die sich wiederholt nicht an Vorgaben halten, werden abgemahnt. In Härtefällen ist eine schriftliche Abmahnung notwendig.

Konkrete Gefahrenquellen

– Stolperfallen
– rutschige Böden
– frei liegende Kabel
– fehlende Absturzsicherungen
– wackelige Leitern
– defekte Werkzeuge
– Fehlverhalten durch Leichtsinn oder Bequemlichkeit

Vier Fragen sind zu stellen:

– Bei welcher Tätigkeit ist was genau vorgefallen?
– Wie kann der Vorfall zukünftig vermieden werden?
– Welche Hilfe wurde geleistet?
– Was könnte die Ursache des Vorfalls sein?

Autor
Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher ist Fachautor und Referent
Telefon: (0 62 21) 80 48 82
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