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Arbeitsunfälle im Handwerk

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Durch die tägliche Routine werden Gefahren im Job unterschätzt, es ist ja bisher auch noch nichts passiert. Sätze wie: „Ich kenne mich gut aus“, „Mir ist bisher noch nichts passiert“ zeigen eine gewisse Gleichgültigkeit, die eben gerade Ursache für Arbeitsunfälle ist.

Unfall ist kein Zufall

Weil selten etwas passiert, ist betriebliche Unfallverhütung für viele erst aktuell, wenn mal etwas passiert. Unfallverhütung wird vom Monteur zwar nicht generell missachtet, aber doch nicht immer ganz ernst genommen. Schließlich liest und hört man auch nicht jeden Tag von Unfällen am ­Arbeitsplatz. Und wenn, dann ist das irgendwo anders, aber nicht bei uns.

Meist passiert etwas, wenn man bei Arbeit unter Zeitdruck steht oder wegen mangelnder Konzentration. Fehlendes Wissen um die Gefahren bei ­bestimmten Arbeiten führt zum Unfall. Der Arbeitgeber oder ­Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, Mitarbeiter zu unterweisen, er muss auch kontrollieren, ob die Maßnahmen des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Andernfalls trägt er eine Mitschuld bei Unfällen. Bei der Einweisung in Vorschriften muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter mit schlechten Deutschkenntnissen die Unterweisung genau verstanden haben. Der Hinweis, jeder solle die gesetzlichen Vorschriften durchlesen, genügt nicht. Im digitalen Zeitalter können Sicherheitsvorschriften auch online weitergeleitet werden. Im Bedarfsfall kann man dann am Handy nachlesen, welche Gefahren bei bestimmten Arbeiten drohen und wie man sich zu verhalten hat. Man muss dann nicht mehr das Schwarze Brett aufsuchen, wo die Printunterlagen einsehbar sind. Braucht man spontan bestimmte Infos, kann man zwar den Chef fragen, Rückfragen sind aber aufwendig und nicht immer steht der ­Informant gleich zur Verfügung.

Der Arbeitgeber kann bei der Einweisung die ­Gegenüberstellung von richtig und falsch (Best-Case und Worst-Case) nutzen. Danach wird der schlimmste Fall dargestellt, der eintritt, wenn ­Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt werden, der Worst-Case. Oder es werden die Vorteile bei Einhaltung der Vorschriften dargestellt, der Best-Case.

Mitarbeiter, die sich an die Vorschriften halten, freuen sich auch über ein Lob ihres Chefs. Das motiviert und führt dazu, dass man auch weiterhin Vorschriften einhält.

Präventivmaßnahmen

Bei jedem Vorfall hat der Arbeitnehmer eine Meldepflicht, auch bei kleineren Verletzungen. Da niemand als „Angsthase“ gelten will, unterlässt er die Meldung kleinerer Vorfälle an den Arbeitgeber. Damit werden Gefahrenstellen nicht beseitigt, Präventivmaßnahmen nicht eingeleitet. Bei jedem Vorfall geht es um diese Fragen: Bei welcher Tätigkeit ist was genau vorgefallen? Wie kann der Vorfall zukünftig vermieden werden? Welche Hilfe-Leistung wurde getroffen? Was ist die Ursache des Vorfalls?

Es wird gerne behauptet, dass jüngere Mitarbeiter und Azubis Vorschriften häufiger vernachlässigen und unfallträchtiger sind als ihre älteren Kollegen. Die Berufsgenossenschaft will diese Behauptung aber nicht bestätigen. Es sind vor allem überforderte Mitarbeiter, die einen Unfall verursachen.

Null Unfall, Null Ausfall

Auch für die Nutzung der Werkzeuge gibt es gesetzliche Sicherheitshinweise, die zu beachten sind. Oft sind die Hinweise entsorgt oder nicht auffindbar, wenn ein neuer Mitarbeiter sich ­informieren will. Besser wäre es, die Hinweise abzulegen oder zu scannen, sodass sie auch online lesbar sind. Stark abgenutztes Werkzeug sollte ­ersetzt werden. Schutzvorschriften an Geräten dürfen niemals entfernt werden.

Sichere Arbeitsbedingungen verhindern nicht nur Unfälle, sondern erhöhen auch die Motivation des Einzelnen, wirken also positiv. Vieles ließe sich vermeiden, würden wichtige Vorsichts- und Verhaltensmaßnehmen berücksichtigt: Schutzhandschuhe, Arbeitsschuhe, für bestimmte Arbeiten die Schutzbrille oder der Schutzhelm.

Kritik annehmen

Der Idealzustand ist die strikte Einhaltung von Vorschriften, aber eine „Fehlerkultur“ gestattet es jedem Mitarbeiter, sich auch von Kollegen korrigieren zu lassen und damit Unfälle zu vermeiden. Die Bereitschaft des Mitarbeiters, Kritik anzunehmen, zeigt Größe, und gehört zum sozialkompetenten Verhalten. Man verschafft sich auch Achtung bei den Kollegen, wenn man sich bei Kritik nicht herausredet, sondern dazu steht. Kritik sollte man nicht als Vorwurf sehen, sondern als Wunsch und Empfehlung, sich anders zu verhalten.

Arbeitnehmerhaftung

In welchem Umfang ein Arbeitnehmer haftet, richtet sich nach dem Grad des Verschuldens.

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände um eine geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtverletzung ­handelt. Dann haftet der Mitarbeiter nur, wenn er Bemühungen zur Arbeitssicherheit nicht erkennen lässt.

Mittlere Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mitarbeiter die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit nicht beachtet. Dann kann auch die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Grobe Fahrlässigkeit entsteht, wenn jemand die ­Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Regelungen trotz Hinweis ignoriert und es zu einem Schaden kommt. Der Arbeitnehmer haftet ­hierbei voll.

1 Der Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, Mitarbeiter zu unterweisen, er muss auch kontrollieren, ob die Maßnahmen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

2 Der Hinweis des Arbeitgebers, jeder solle die gesetzlichen Vorschriften durchlesen, genügt nicht.

3 Grobe Fahrlässigkeit entsteht, wenn jemand die Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Regelungen trotz Hinweis ignoriert und es zu einem Schaden kommt. Der Arbeitnehmer haftet hierbei voll.

Bild: Quelle: Leicher

Autor

Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher
ist Fachautor und Referent: Telefon: (0 62 21) 80 48 8

Bild: Leicher

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