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Abgeben oder einsacken?

Inhalt

Umgang mit Fundsachen

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Wer im Hause bzw. in der Wohnung des Kunden tätig werden darf, genießt einen gar nicht mal so kleinen Vertrauensbonus. Und diesem muss man gerecht werden, auch wenn’s noch so schwer fällt.

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Familie Meier hat von der Oma ein altes Einfamilienhaus geerbt. Bevor die Erben hier einziehen, steht eine Komplettrenovierung an. Denn die Oma hat in den letzten Jahren am Haus nichts angelegt. Die junge Familie erzählt, dass Oma nichts Bares besaß; kein Sparbuch, kein gut gefülltes Konto - nichts. Die Sterbeversicherung habe gerade mal so genügt, um Oma würdig unter die Erde zu bringen. Für die Renovierung habe man selbst einen größeren Bankkredit in Anspruch genommen.

Allein im Haus

Auf diese Weise beim ersten Termin vor Ort über das Schicksal von Oma, Haus und Familie informiert, erhält man den Schlüssel des alten Kastens. Am Montag soll mit der Demontage der antiken Haustechnik begonnen werden. Die Familienmitglieder werden dann mit ihrer Arbeit oder in der Schule beschäftigt sein. Aber man könne ja selbst das nun leer stehende Haus aufschließen. Klar, kein Thema. Es ist Montag und man erreicht um kurz nach sieben Uhr das verwaiste Anwesen. Tür aufgeschlossen, Werkzeug aus dem Wagen geholt, Tür hinter sich wieder zugemacht. Ruhe. Selten hat man so eine Baustelle, auf der einem kein Mitstreiter im Wege steht oder Radau herrscht. Nun gut, dann man ran. Zuerst soll das Badezimmer zerlegt werden: Armaturen ausgebaut, Waschtisch und WC demontiert und dann der Wanne zu Leibe gerückt. Fäustel her und weg mit der Ummauerung! Doch was ist das? Da kommt unter der Wanne, in all dem Schutt, ein Schuhkarton zum Vorschein. Man öffnet in neugierig und hat 500-Euro-Scheine vor sich. Nicht einen oder zwei - nein es sind unglaubliche 190 Stück! Satte 95000 Euro unter der Badewanne! So viel Kohle auf einen Haufen hatte man zuvor noch nie gesehen. Von wegen arme Oma. Die hat sich den Schotter zusammengespart und anstatt auf die Bank unter die Wanne gebracht! Moment mal: Das heißt, die Meiers wissen davon nix. Man ist allein. Wenn man jetzt ganz einfach den Karton ins Auto schafft... wer sollte das merken...?

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Das Gewissen

Hand aufs Herz: Stellen Sie sich vor, Ihnen, lieber Leser, passiert morgen exakt das gleiche, was würden Sie tun? Dem ersten Impuls folgend wahrscheinlich die Kohle behalten wollen. Wer wollte das nicht? Wenn man es dann tatsächlich macht und sich das Geld einsackt, ist das zwar kein Diebstahl aber eine Unterschlagung des Fundes, also ebenso ein Straftatbestand, als hätte man geklaut. Wird man erwischt, kann das im schlimmsten Fall bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Schließlich gehört das Geld aus unserer kleinen Geschichte den Meiers als rechtmäßige Erben. Hinzu kommt: Die Meiers müssen sich ins Zeug legen um den Kredit abzubezahlen, den sie für die Renovierung haben aufnehmen müssen. Man selbst wird als Monteur von diesem Geld bezahlt und hat sich dann noch den Geldsegen, der die Meiers treffen solle, abgesahnt. Man muss dann schon echt hart drauf sein, um sich morgens im Spiegel noch selbst in die Augen sehen zu können. Wahrscheinlich würde einem das schlechte Gewissen den Spaß daran vermiesen, die Kohle auszugeben. Ja, man muss sich hier entscheiden: Entweder reich oder ehrlich. Dabei währt ehrlich am längsten.

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Was ist zutun?

Das Geld soll also dahin, wo es eigentlich hingehört - zum rechtmäßigen Eigentümer. Der sicherste Weg, dass es da auch ankommt ist der, es zur Polizei zu bringen. Dann ist die Fundsache buchstäblich amtlich. Und das ist wichtig, weil einem ehrlichen Finder ein gesetzlich festgelegter Finderlohn zusteht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Finder bis zu einem Fundwert von 500 Euro fünf Prozent, bei wertvolleren Funden drei Prozent als Belohung bekommen muss. Im Falle des entdeckten 95000-Euro-Schatzes beträgt der Anteil des Monteurs am Fund satte 2850 Euro. Und zwar 2850 ehrlich verdiente, steuerfreie Euro, auf die man stolz sein kann. Hinzu kommt: Familie Meier wird sich tierisch über die unverhofften 92150 Euro freuen und es dem Mitarbeiter des Installationsunternehmens hoch anrechnen, dass er das Geld nicht einfach hat verschwinden lassen.

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