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Tipps vom Spezialisten

Einsatz von Trinkwasserfiltern
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Ob in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, ob in Büro- oder Verwaltungsgebäuden - Trinkwasser wird überall benötigt. Die dafür notwendige Planung und Ausführung der Versorgungsanlage sind für versierte Handwerksbetriebe eine Selbstverständlichkeit. Trotz aller Routine tauchen immer wieder Fragen auf - seien es alltägliche oder spezielle. Die SBZ-Monteur-Redaktion hat die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und sie von Peter Schott, Schulungsleiter Wassertechnik der Honeywell GmbH, beantworten lassen.
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Monteur: Herr Schott, beginnen wir mit einer allgemeinen Frage: Warum werden Filter in Trinkwasserinstallationen überhaupt eingebaut?
Schott: Unvermeidbar ist es, dass Trinkwasser auf seinem langen Weg vom Wasserwerk zum Verbraucher Feststoffpartikel wie Sandkörner oder Rostteilchen in die Hausinstallation einspült. Sich lösende Inkrustationen im Versorgungsnetz können z. B. diese vagabundierenden Teilchen sein. Vor allem für neu installierte metallische Rohre stellen sie eine Gefahr dar. Lagern sie sich auf der noch blanken Rohrinnenoberfläche ab, verhindern sie an dieser Stelle einen Zutritt von Sauerstoff. Hier kann sich keine Schutzschicht bilden. Lochfraß sowie Muldenkorrosion können die Folge sein. Feststoffpartikel, die in die Hausinstallation gelangen, können neben Korrosionserscheinungen auch Luftsprudler und Brauseköpfe zusetzen oder Armaturen in ihrer Funktion stark beeinträchtigen. Filter verhindern solche Erscheinungen weitgehend.
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Monteur: Wann macht der Einsatz von rückspülbaren Hauswasserfeinfiltern Sinn, wann empfiehlt sich der Einsatz von nicht rückspülbaren Standartfiltern?
Schott: Für beide Systeme gilt die DIN 1988 Teil 8. Danach sind die Filtereinsätze regelmäßig zu reinigen bzw. zu wechseln. Nicht rückspülbare Filter haben die Vorteile, dass sie kein Abwasseranschluss bzw. Auffanggefäß für das Rückspülwasser benötigen. Auch sind sie im Anschaffungspreis meist günstiger als die rückspülbaren Filter, da sie sehr einfach in ihrem Aufbau sind. Des Weiteren hat der Betreiber nach dem Wechsel des Einsatzes einen neuen Filter in seiner Installation. Dem Vorteil, die nicht rückspülbare Filter in ihrem Anschaffungspreis haben, stehen auf der anderen Seite die Betriebskosten gegenüber. Da bei den nicht rückspülbaren Filtern spätestens alle sechs Monate der Einsatz erneuert werden muss - sie dürfen also nicht ausgewaschen werden - sind die Kosten deutlich höher als bei rückspülbaren Filtern. Zu beachten ist auch, dass bei nicht rückspülbaren Filtern das erste Ablaufwasser nach dem Filterwechsel nicht in die Trinkwasseranlage gelangen darf. Eine Armatur, möglichst in unmittelbarer Filternähe, muss bei der Wiederinbetriebnahme geöffnet sein, um das erste Wasser abzulassen. Wer einen nicht rückspülbaren Filter betreibt, muss sich folglich schon damit auskennen. Bei rückspülbaren Filtern genügt ein einfaches Öffnen des Kugelventils, um die Rückspülung und damit die Reinigung des Filtersiebes durchzuführen. In diesem Falle amortisieren sich die höheren Einstandspreise schnell, da letzt endlich bei dem Reinigungsvorgang nur etwas Wasser verbraucht wird. Dieser einfache und hygienische Vorgang ist alle zwei Monate durchzuführen. Die Rückspülung ist auch automatisierbar. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn kein Personal zur Verfügung steht, das den Rückspülvorgang regelmäßig durchführt. Während des Rückspülvorgangs wird selbstverständlich die Wasserzufuhr mit gefiltertem Wasser gewährleistet.
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Monteur: Apropos Wasserzufuhr gewährleisten: Wie werden Filter korrekt dimensioniert?
Schott: Die Dimensionierung der Filter ist nach den Berechnungen der DIN 1988 Teil 3 vorzunehmen. Meist stimmt der ermittelte Rohrdurchmesser mit der Anschlussgröße der Filter überein. Beachtet werden sollte, dass der Spitzendurchfluss, also die kurzzeitig maximal auftretende Durchflussmenge, nicht über dem Nenndurchfluss, also der Dauerleistung des Filters liegt. Der Nenndurchfluss bei Filtern gibt die Durchflussmenge bei einem Druckabfall von 0,2 bar an.
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Monteur: Ist ein paralleler Betrieb von Filtern zulässig?
Schott: Natürlich ist das zulässig, manchmal sogar nötig. Zum Beispiel dann, wenn die Wasserversorgung eines Gebäudes keinesfalls unterbrochen werden darf. Werden Filter im Parallelbetrieb eingesetzt, muss man zur Vermeidung von Verkeimung darauf achten, dass beide Geräte gleichzeitig betrieben werden. Es darf also keinen Betriebsfilter und „Reservefilter“ geben. Auf gar keinen Fall darf eine Umgehungsleitung gelegt werden. Denn würde man diese während einer Filterreinigung nutzen, kommen so unter Umständen die Fremdstoffe in die Leitung, die der Filter bis dato zurückgehalten hat. Ein weiteres Problem wäre, dass das Wasser in der Zeitspanne zwischen den Wartungen in der Umgehungsleitung steht. Und bei einem nicht rückspülbaren Filter kann das ja ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten sein.
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Monteur: Sie sprechen die Wartungsintervalle an. Mal konkret: In welchen Abständen ist eine Filterwartung Wartung notwendig? Grundsätzlich alle sechs Monate?
Schott: Nein, nicht grundsätzlich. Es sind die Angaben des Filter-Herstellers zu beachten. Macht der keine Angaben, sind die im Teil 8 der DIN 1988 im Anhang A gemachten Aussagen maßgeblich. Und danach muss ein nicht rückspülbarer Filter in kürzeren Abständen als zwei Monate hinsichtlich seiner Verschmutzung überprüft werden. Alle sechs Monate muss man den Filtereinsatz auf jeden Fall wechseln. Bei rückspülbaren Filtern muss alle zwei Monate eine Rückspülung durchgeführt werden.
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Monteur: Was geschieht, wenn Filter nicht regelmäßig gewartet werden?
Schott: Wenn Filter nicht regelmäßig oder gar nicht gewartet werden, erhöht sich durch den Schmutzanfall der Durchflusswiderstand. Dies hat zur Folge, dass höher gelegene Entnahmestellen nicht mehr zufrieden stellend versorgt werden und Sicherungsarmaturen wie Rohr- und Systemtrenner ansprechen können. Daraus kann ein Ausfall der gesamten Versorgung resultieren und zu Schäden an nachgeschalteten Geräten führen. Neben den genannten Beeinträchtigungen führen die Schmutzansammlungen aus hygienischer Sicht im Filter zu einer Keimbildung, von der aus eine Gefährdung des mit Trinkwasser versorgten Personenkreises ausgehen kann.
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Monteur: Gibt es eine Pflicht zur Nachrüstung von Filtern?
Schott: Werden in Installationen, die schon länger in Betrieb sind, Filter eingebaut, so ist dies nicht mehr so effektiv. Falls jedoch festgestellt wurde, dass eingespülte Fremdkörper aus dem Versorgungsnetz Verursacher von Lochfraßkorrosion sind oder häufig Störungen verursachen, dann ist ein Filter einzubauen. Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht aber nicht.
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Monteur: Es wird öfters heiß diskutiert, an welcher Stelle wird ein Filter installiert werden muss. Wo gehört er nun hin? Vor oder nach dem Druckminderer?
Schott: In Fließrichtung werden Filter nach der Wasserzähleranlage und vor einem Druckminderer installiert. So wird der Druckminderer vor Verunreinigung geschützt. Dabei muss man auf den zulässigen Nenndruck des Filters achten. Er muss immer höher sein als der zu erwartende maximale Betriebsdruck. Ist der Betriebsdruck in der Versorgungsleitung höher als der Nenndruck des Filters, muss der Druckminderer vor dem Filter eingesetzt werden. Und soll die Warmwasserseite der Installation mit einem Filter ausgerüstet werden, ist der Filter im Kaltwasseranschluss des Warmwasserbereiters, vor der Armaturengruppe einzusetzen.
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Monteur: Benötigen Trinkwasserinstallationen aus Kunststoffrohr keinen Filter?
Schott: In der DIN 1988 heißt es, dass die bei der Erstinstallation eingedrungenen Fremdstoffe durch Spülen mit gefiltertem Wasser zu entfernen sind. Zur Vermeidung des Einspülens von Feststoffpartikel aus dem Versorgungsnetz sind daher Filter einzubauen. Die DIN 1988 schreibt zwar nur Filter für metallene Rohrleitungen vor. Doch auch in Leitungssystemen aus Kunststoff können Bauteile aus Metall vorkommen.
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Monteur: Im Zusammenhang mit Wasserfiltern ist immer von einer oberen und unteren Durchlassweite die Rede. Was bedeutet das eigentlich?
Schott: Die Filternormung legt eine untere und eine obere Durchlassweite fest. Dabei wird nicht eine optisch messbare Maschenweite oder Porengröße für die Filtereinsätze angegeben, sondern die jeweilige Filterkennlinie im praktischen Versuch bestimmt. Als untere Durchlassweite gilt, dass ein Filter unter Prüfbedingungen ein Stoff mit einer Korngröße von 80 bis 120 μm noch zu zehn Massenprozent zurückhalten muss, das heißt, dass ein Durchgang dieser Partikel bis zu 90 % möglich sein darf. Als obere Maschenweite gilt, dass ein Filter unter gleichen Prüfbedingungen einen Stoff mit einer Korngröße von 100 bis 160 μm zu 90 Massenprozent zurückhalten muss, der Durchgang dieser Partikel also höchstens bis zu 10 % möglich sein darf. Damit ist filtertechnisch aber lange noch nicht die Grenze erreicht. Auch wesentlich kleinere Partikel können ausgefiltert werden. Kommen allerdings Filter mit einer Maschenweite kleiner als 20 μm zum Einsatz, müssen sie entsprechend der Wasserklasse 5 abgesichert werden.
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von Peter Schott

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