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Schon gehört von der 3-Liter Regel?

Die 3-Liter-Regel

Häufig falsch angewendet wird die sogenannte 3-Liter-Regel. Vorab ist zu sagen, dass man mit diesem Grenzwert einen Richtwert angeben wollte, es sind jedoch kleinere Werte anzustreben. Sehr entscheidend ist die tatsächliche Nutzung. Alle Angaben beziehen sich stets auf einen bestimmungsgemäßen Betrieb. Wird ein Anlagenteil nicht regelmäßig durchspült, steigt die Gefahr einer Legionellenkontamination. In folgenden Bereichen ist die 3-Liter-Regel anzuwenden:

  • maximaler Leitungsinhalt von Kleinanlagen, (siehe Grafik) gemessen vom Speicheraustritt bis zur entferntesten Entnahmestelle (ausgenommen Ein- und Zweifamilienhäuser). Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.
  • maximaler Leitungsinhalt hinter dem Abzweig der Zirkulation bis zur Entnahmestelle (in besonders gefährdeten oder selten genutzten Bereichen sollte die Zirkulation bis zu allen

    Entnahmestellen „durchgeschliffen“ werden).

  • maximaler Leitungsinhalt mit niedrigeren Temperaturen hinter einem Mischer für den Verbrühungsschutz (auch Gruppenthermostate sind möglich; diese sind aber für eine thermische

    Desinfektion an leicht zugänglichen Stellen zu positionieren).

  • Linktip: Indizien und Beweise

    Der Fließweg mit den 3,1 Liter Volumeninhalt zwischen Speicher und 
Zapfstelle macht die Installation zur Großanlage, es sei denn, die 
Installation befindet sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus (Bild: IBH)
    Der Fließweg mit den 3,1 Liter Volumeninhalt zwischen Speicher und Zapfstelle macht die Installation zur Großanlage, es sei denn, die Installation befindet sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus (Bild: IBH)
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