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Sauerei verhindern

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Antiheberventile im Einsatz

Nach § 19 g Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird für alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes auf den Gewässerschutz gefordert. Im Ergebnis einer Gefährdungsabschätzung für Heizöl-Versorgungsanlagen ist ein mögliches Aushebern sicher auszuschließen.

Das WHG fordert weiter in § 19 g Abs. 3, dass bei Einbau, Aufstellung, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Den heutigen Sicherheitsstand für Ölversorgungsanlagen gibt die DIN 4755 als TRÖ – Technische Regel Ölfeuerungsinstallation – wieder. Die Umsetzung des WHG erfolgt durch die entsprechenden Anlagenverordnungen VAwS der einzelnen Bundesländer.

Die Gefahr des Auslaufens von Öl während des Brenner-/Ölförderaggregat-Stillstandes durch den Schweredruck der Ölsäule in Ölleitungen besteht, wenn:

• der maximale Flüssigkeitsstand im Öllagerbehälter über dem tiefsten Punkt der Saugleitung liegt oder

• eine Förderleitung als Saugleitung unterhalb des höchsten Flüssigkeitsstands in der Ölfördereinrichtung liegt.

Dieser Zustand wird als Aushebern bezeichnet und kann mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern wirkungsvoll verhindert werden.

Funktion der Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern:

a) Bauart elektrisch:

stromlos geschlossen, verzögernd schließend

Diese Bauart wird mit der Ölfördereinrichtung elektrisch parallel geschaltet. Es ist bei Brennerstillstand stromlos geschlossen und sperrt die Rohrleitung ab. Mit Anlaufen der Pumpe liegt die Steuerspannung am Magnetventil an. Das Magnetventil öffnet und gibt den Durchfluss an Heizöl frei. Der Druckverlust ergibt sich nur aus dem Öldurchfluss. Die elektrischen Anschlussbedingungen des Brennerherstellers sind zu beachten.

b) Bauart mechanisch:

Erst nach Anlaufen der Brennerpumpe öffnet diese infolge des erzeugten Unterdruckes in der Entnahmeleitung und gibt den Öldurchfluss frei. Die

erforderliche Öffnungskraft wird bei Undichtheit in der Saugleitung nicht erreicht, die Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern bleibt geschlossen und verhindert zuverlässig ein eventuelles Auslaufen des Heizöles. Da der Schweredruck des Heizöles in der Rohrleitung von der Höhendifferenz abhängt, muss eine der Höhendifferenz  entsprechende Sicherheitseinrichtung eingebaut werden. Bei einstellbaren Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern muss unbefugtes Verstellen erkennbar sein, z. B. durch Lack oder Plombe. Der Druckverlust für das Leitungssystem ergibt sich aus dem Öldurchfluss und dem Öffnungsdruck der Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern, reduziert um den Schweredruck der Ölsäule aus der Höhendifferenz.

Bei einer Inbetriebnahme einer Öltankanlage werden alle relevanten Bauteile des Tanks überprüft und korrekt eingestellt, wie hier das Antiheberventil.

GOK

Bei einer Inbetriebnahme einer Öltankanlage werden alle relevanten Bauteile des Tanks überprüft und korrekt eingestellt, wie hier das Antiheberventil.

Beispiel:

Die Formel zur Ermittlung des einzustellenden Drucks ist daher:

pmax = 0,084 bar/m • hmax

pmax = Maximaler Druck in bar

hmax = Höhendifferenz

Die Zahl 0,084 ergibt sich aus der Dichte von Heizöl. Die Flüssigkeitssäule des Heizöls von 1 m bewirkt einen Druck von 0,084 bar.

Die Differenz zwischen der Höhenlage des eingebauten MAV und dem untersten Punkt der Ölzuleitung zum Brenner beträgt 1,5 m. Zu errechnen ist der Einstelldruck für das MAV:

pmax = 0,084 bar/m • 1,5m = 0,126 bar

Das MAV wird auf einen Druck von 0,126 bar (126 mbar) eingestellt.

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