Der Wärmetauscher besteht aus mehreren Wärmetauscherelementen, die durch eine Isolierplatte getrennt sind. Die drei Wärmetauscherelemente vor der Isolierplatte werden als „Heizwert-Stufe“ bezeichnet, weil hier nur eine geringe Kondensation stattfindet. Die Wärmetauscherelemente hinter der Isolierplatte werden als „Brennwert-Stufe“ bezeichnet, hier findet die Hauptkondensation statt. Zuerst werden die Wärmetauscherelemente vor der Isolierplatte
(Heizwert-Stufe) mit den heißen Abgasen des Brenners umströmt. Das bereits abgekühlte Abgas erwärmt anschließend die Elemente hinter der Isolierplatte (Kreuzstrom Wärmetauscher-Prinzip).
1 | Brenner |
2 | Heizwertstufe |
3 | Isolierplatte |
4 | Brennwertstufe |
5 | Kondensatableitung |
Kondensatabführung
Das bei der Brennwertnutzung kondensierende Wasser enthält einen meist leicht säuerlichen Anteil. Der pH-Wert des Kondensats bei Erdgas beträgt 3,5 bis 5,5. Bei Heizöl beträgt der pH-Wert wegen des Schwefelgehalts
1,5 bis 3,5. Diese pH-Werte entsprechen etwa den Werten von Zitronensaft (2,4) oder Essig (2,5).
Im Idealfall entstehen ca. 1,6 Liter pro Kubikmeter verbranntem Erdgas. Das sind ca. 1,6 Liter pro 10kw/h verbrantem Erdgas. So beträgt zum Beispiel bei einem 20 kW Kessel für ein Einfamilienhaus die jährlich anfallende Kondensatmenge 2 bis 3 m³.
Nach dem ATV-DVWK Arbeitsblatt A 251 dürfen bei Heizungsanlagen unter 200 kW, in denen Gas-Brennwertgeräte eingesetzt werden, das anfallende Kondensat in der Regel direkt in das Abwassersystem geleitet werden. Eine
negative Beeinflussung des Abwassersystems oder der Kläranlage ist nicht zu erwarten. Dabei wird vorausgesetzt, dass "...eine ausreichende Vermischung mit dem häuslichen Abwasser stattfindet", sowie „...die häuslichen Entwässerungssysteme aus Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondensatwasser beständig sind.“ Zu diesen Werkstoffen gehören:
– Steinzeugrohre
– PVC-(Hart-)Rohre
– PE-HD-Rohre
– PP-Rohre
– ABS/ASA-Rohre
– Gussrohre mit Innenemaillierung oder Innenbeschichtung
– Stahlrohre mit innerer Kunststoffbeschichtung
– Nichtrostende Stahlrohre
– Borsilikatglasrohre
Weiterhin sind die besonderen Vorschriften für Gebäudeabflussleitungen zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass die Abflussleitungen vorschriftsmäßig belüftet werden, damit der erforderliche Geruchsverschluss nicht leergesaugt
wird. Beachten Sie in Bezug auf Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke die DIN 1986-30. Gasgefeuerte sowie mit schwefelarmen Heizöl (< 50 mg/kg Schwefel) betriebene Anlagen über 200 kW unterliegen der Neutralisationspflicht.
Bei ölbetriebenen Brennwertanlagen mit schwefelhaltigen Heizöl (> 50 mg/kg Schwefel) hingegen fallen zusätzlich Schwefel- und Stickoxide an. Das hat zur Folge, dass das anfallende Kondensat deutlich aggressiver (saurer) ist
und dadurch immer neutralisiert werden muss. Lt. dem IWO Hamburg ist der Großteil der gelieferten Heizöle schwefelarm, da die Raffinerien beim Herstellungsprozess den Schwel entziehen. Standard Heizöl EL wird in deutschen Raffinerien nicht mehr hergestellt und spielt daher im Markt keine Rolle mehr.