In der DVGW-TRGI 2008 sind im Vergleich zu den TRGI ’86/96 weitere Arten von Gasgeräten genannt und beschrieben. Diese sind zusätzlich zu den bereits bekannten Arten in den TR 1749 aufgenommen worden. Es sind die Arten B4 und B5; und im neuen Entwurf des TR 1749 die Art C9.
In der Palette aller möglichen Gasgeräte-Arten finden sich auch Gasgeräte, die in Deutschland nicht erlaubt sind (wie z. B. Geräte Art C2) oder nicht gebräuchlich sind (wie z. B. Art C7) und für die es daher keine Aufstellregeln gibt.
Andererseits sind Gasgeräte-Arten, die in den TGRI ’86/96 noch als „in deutschen Aufstellregeln nicht erfasst“ benannt waren, nun in der DVGW-TRGI 2008 ausgefüllt. Dies ist erforderlich, weil es einige derartige Geräte in Europa gibt und diese somit auch in Deutschland gehandelt (und, wie z. B. bei Gasgeräten Art C7, eventuell nur unter zusätzlichen Auflagen als baurechtliche Ausnahme, eingesetzt) werden können. Der mit der Aufstellung oder Überprüfung befasste Fachmann sollte diese Geräte-Art und Hinweise zur Installation dann auch in der TRGI finden. Die Gasgeräte Art C31 wurde schon in den Ergänzungen zu den TRGI ’86/96 aufgenommen. Die Art B21 gibt es z. B. bei Großküchengeräten unter Dunstabzugsanlagen.
Art A: Gasgerät ohne Abgasanlage; das Abgas wird über die Raumlüftung abgeführt
Art B: raumluftabhängig mit Abgasanlage
Art C: raumluftunabhängig mit Abgasanlage
Durch zusätzliche Ziffern, die als Index tiefgestellt werden, wird eine weitere Unterteilung der Gasgeräte vorgenommen.
Mit der ersten Ziffer wird eine Angabe zur Art und Weise der Abgasabführung und bei Gasgeräten Art C zur Art und Weise der Abgasabführung und der Verbrennungsluftzuführung gemacht (entfällt bei Art A).
So sind
• Gasgeräte Art B1: Gasgerät Art B mit Strömungssicherung
• Gasgeräte Art B2: Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung
• Gasgeräte Art B3: Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung einschließlich Luft-Abgas-Verbindungsstück, bei dem alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges verbrennungsluftumspült sind, zum Anschluss an eine eigene oder eine gemeinsame Abgasanlage (Unterdruckbetrieb)
• Gasgeräte Art B4: Gasgerät Art B mit Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung (System)
• Gasgeräte Art B5: Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung (System)
Mit einer zweiten Indexziffer, ohne Abtrennung durch einen Punkt geschrieben, wird gekennzeichnet,
• ob die Gasgeräte mit einem Gebläse (als Gebläse wird dabei auch ein Ventilator bezeichnet) ausgerüstet sind
– Ziffer 1 bedeutet, dass kein Gebläse vorhanden ist
• und ob sich dieses Gebläse
– hinter dem Wärmetauscher als Abgasventilator (Ziffer 2) oder
– vor dem Brenner als Verbrennungsluftgebläse (Ziffer 3)
befindet.
Bei Geräten Art A entfällt die erste Indexziffer (da es keine Abgasabführung gibt), so dass nur diese zweite Indexziffer allein steht.
Beispiele:
Gerät Art A1:
Gasgerät ohne Abgasanlage (A)
ohne Gebläse A1
Gerät Art B11: (gesprochen „B eins, eins“, nicht „B elf“)
raumluftabhängige Feuerstätte (B),
mit Strömungssicherung (B1),
ohne Gebläse B11
Gerät Art C32: (gesprochen „C drei, zwei“, nicht „C zweiunddreißig“)
raumluftunabhängige Feuerstätte (C)
mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung senkrecht über Dach (C3)
mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C32