Nach § 19 g Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird für alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes auf den Gewässerschutz gefordert. Im Ergebnis einer Gefährdungsabschätzung für Heizöl-Versorgungsanlagen ist ein mögliches Aushebern sicher auszuschließen.
Das WHG fordert weiter in § 19 g Abs. 3, dass bei Einbau, Aufstellung, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Den heutigen Sicherheitsstand für Ölyersorgungsanlagen gibt die DIN 4755 als TRÖ – Technische Regel Ölfeuerungsinstallation – wieder. Die Umsetzung des WHG erfolgt durch die entsprechenden Anlagenverordnungen VAwS der einzelnenBundesländer.
Die Gefahr des Auslaufens von Öl während des Brenner-/Ölförderaggregat-Stillstandes durch den Schweredruck der Ölsäule in Ölleitungen besteht, wenn:
• der maximale Flüssigkeitsstand im Öllagerbehälter über dem tiefsten Punkt der Saugleitung liegt oder
• eine Förderleitung als Saugleitung unterhalb des höchsten Flüssigkeitsstands in der Ölfördereinrichtung liegt.
Dieser Zustand wird als Aushebern bezeichnet und kann mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern wirkungsvoll verhindert werden.
Funktion der Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern:
a) Bauart elektrisch:
stromlos geschlossen, verzögernd schließend
Diese Bauart wird mit der Ölfördereinrichtung elektrisch parallel geschaltet. Es ist bei Brennerstillstand stromlos geschlossen und sperrt die Rohrleitung ab. Mit Anlaufen der Pumpe liegt die Steuerspannung am Magnetventil an. Das Magnetventil öffnet und gibt den Durchfluss an Heizöl frei. Der Druckverlust ergibt sich nur aus dem Öldurchfluss. Die elektrischen Anschlussbedingungen des Brennerherstellers sind zu beachten.
b) Bauart mechanisch:
Erst nach Anlaufen der Brennerpumpe öffnet diese infolge des erzeugten Unterdruckes in der Entnahmeleitung und gibt den Öldurchfluss frei. Die
erforderliche Öffnungskraft wird bei Undichtheit in der Saugleitung nicht erreicht, die Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern bleibt geschlossen
und verhindert zuverlässig ein eventuelles Auslaufen des Heizöles. Da der Schweredruck des Heizöles in der Rohrleitung von der Höhendifferenz
abhängt, muss eine der Höhendifferenz entsprechende Sicherheitseinrichtung eingebaut werden. Bei einstellbaren Sicherheitseinrichtungen
gegen Aushebern muss unbefugtes Verstellen erkennbar sein, z. B. durch Lack oder Plombe. Der Druckverlust für das Leitungssystem ergibt sich aus dem Öldurchfluss und dem Öffnungsdruck der Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern, reduziert um den Schweredruck der Ölsäule aus der Höhendifferenz.