Bereits der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte jüngst vor dem aktuellen Brüsseler Vorstoß verpflichtende Standards für wasserführende Geräte wie Duschköpfe oder Badearmaturen einzuführen. Auch der VDI lehnt die Pläne der EU-Kommission ab, nur noch Duschköpfe mit Wassersparfunktion verkaufen zu lassen.
„Positiv ist zwar, dass mit dem geplanten Energiestandard Wasser und Energie eingespart werden, aber eine pauschale Vorschrift hat auch Nachteile“, sagt Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Wird der Wasserdurchfluss einheitlich geregelt, treten Probleme im gesamten Wassersystem auf.“ Im Trinkwasserbereich werden die Rohrleitungen und Apparate sowohl in der Hausinstallation als auch von den kommunalen Versorgern auf einen bestimmten Durchfluss ausgelegt. Wird dieser Durchfluss nicht mehr erreicht (der Fachmann spricht von Stagnation), kann es zur Keimbildung im Trinkwasser kommen. Insbesondere bei Duschen, bei denen feinste Wassertröpfchen (Aerosole) eingeatmet werden können, besteht dann die Gefahr von Erkrankungen, z.B. mit Legionellen. Weniger Abwasser könne zudem bei alten Leitungssystemen schnell zu unerwünschten Verstopfungen führen.
Auch rechnet der VDI nicht mit finanziellen Vorteilen für die Verbraucher. „Bei der Herstellung von Trinkwasser sind die Fixkosten der Wasserwirtschaft maßgeblich, die durch die Vorschrift nicht sinken werden“, ergänzt Terhorst. Der VDI empfiehlt Veränderungen an Trinkwasserinstallationen nur von fachkundigen Personen durchführen zu lassen, Fachhandwerker und Fachplaner können in der Regel eine Qualifizierung nach VDI 6023 "Hygiene-Anforderungen an Trinkwasserinstallationen" nachweisen. Die VDI-Richtlinie 6024 gibt zudem Hinweise zur Einsparung von Wasser in der Trinkwasserinstallation von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen aus den Systemen