Mal ehrlich ...
... würden Sie einem Monteur die Rechnung bezahlen, wenn er mit der Aussage kommt „Ich könnte mir vorstellen, dass das auch funktioniert“? Würden Sie? Okay, nett von Ihnen. Würden Sie den Monteur ungeschoren davonkommen lassen, wenn sich herausstellt, dass die Anlage doch nicht funktioniert? Würden Sie? Okay, das ist dann noch netter von Ihnen. Einen solchen Fall mit Kunden, die das nicht toll fanden, hatte ich auf dem Tisch liegen und im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständiger zu bewerten. Man hatte entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Abwasserleitung verlegt. Das Motto war wohl mal wieder „Waage ist auch Gefälle“ oder vielleicht auch „Augen zu und durch“. Die entsprechenden Normen, also die DIN EN 12 056 und DIN 1986, kannten weder das eine noch das andere Motto. In diesen beiden Normen findet man es sinnvoll, liegende Abwasserleitungen mit einem Mindestgefälle auszustatten. Die Motivation der Monteure für das Handeln gegen diese beiden Normen darf noch als sehr nett angesehen werden. Man wollte dem Bauherrn unbedingt eine eigentlich unmögliche Badinstallation ermöglichen. Nur lässt sich die Physik nicht auf den Kopf stellen. Und die eben zitierten Normen sind unter anderem aus jahrzehntelangen Erfahrungen entstanden. Ich möchte auf folgenden wichtigen Punkt hinaus: Das SHK-Handwerk wird nicht in Hogwarts gelehrt und wir können folglich nicht zaubern. Auch mit noch so viel Erfahrung und handwerklichem Geschick lassen wir Wasser nicht ohne Antriebsenergie bergauf fließen. Auch andere Wundertaten im Bereich Trinkwasser- oder Heizungstechnik können von uns nicht vollbracht werden. Erkennen und benennen Sie also diese Grenzen und bauen Sie keinen Unsinn. „Tut mir leid, lieber Kunde, aber so, wie Sie sich das vorstellen, wird es nicht funktionieren“ kann eine ebenso fachliche wie gut gemeinte Einschätzung sein. Und um zu erfahren, was funktioniert, gibt es unter anderem auch den SBZ Monteur. Viel Spaß damit …
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik