So heißt es im Volksmund. Die Wichtigkeit der Protokollierung der ausgeführten Tätigkeiten ist von entscheidender Bedeutung. Schließlich beginnt mit der Abnahme und der Einweisung des Kunden in seine Haustechnische-Anlage die Gewährleistung für das Werk. Der Monteur übergibt den Kunden bei der Abnahme ein Protokoll. Auf diesen Protokoll werden alle relevanten Dinge aufgeführt, die bei der Abnahme auf ordnungsgemäße Funktion überprüft wurden. Dazu wurde der Auftraggeber (Kunde) auch in die Bedienung seiner Anlage eingewiesen.
Darauf wird auch in der DIN 1988 T.8 hingewiesen.
Zitat:
"Zur Erfüllung seiner Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten ist der Betreiber durch den Anlagenhersteller in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit ihrer Betriebsweise vertraut zu machen.
Insbesondere sind auf vorhandene Sicherheits- und Sicherungsarmature, deren Funktion und Wartung sowie auf die jeweiligen Absperrarmaturen hinzuweisen.
Soweit vorhanden, sind die Herstellerunterlagen über Betrieb, Bedienung und Instandhaltung von Anlagenteilen auszuhändigen.
Hierüber ist zweckmäßigerweise ein Einweisungs- und Übergabeprotokoll anzufertigen.
Bei Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser ist besonders darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der Hygiene besondere Forderungen einzuhalten sind".
Als PDF-Datei zum Download finden sie ein Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll für die Trinkwasserinstallation.