Geruchlos, geschmacksneutral, farblos, kühl, so definiert die DIN 2000 Trinkwasser. Eigentlich relativ unauffällig, und doch allgegenwärtig: Wasser ist überall - und unverzichtbar! Das erste Leben entstand vor rund drei Milliarden Jahren im Wasser und mit rund 70 % besteht auch der menschliche Körper größtenteils daraus. Durchschnittlich 900 Liter der kostbaren Flüssigkeit nehmen wir im Jahr zu uns, denn ohne Trinkwasser könnten wir nicht existieren.Die überragende Bedeutung des Wassers ist auf seine Eigenschaft als Lösungs- und Transportmittel für viele Stoffe und Gase zurückzuführen. In der Natur findet man Wasser praktisch nie in seiner reinen Form vor, sondern angereichert mit Mineralien wie Natrium, Kalium, Magnesium oder auch Kalzium.
Das von den Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland gelieferte Trinkwasser unterliegt strengsten regelmäßigen Kontrollen und ist sowohl chemisch als auch hygienisch in einwandfreiem Zustand. Dennoch gibt es innerhalb der Richtwerte der deutschen Trinkwasserverordnung ein breites Spektrum unterschiedlicher Wasserqualitäten.
Sie lassen sich durch die Wasserhärte, die in "Grad deutscher Härte" (°dH) gemessen wird, genauer beschreiben. In der Praxis reichen sie von weichem Wasser, beginnend bei 1° bis 8,4° dH, bis zu hartem Wasser ab 14° dH.
Hartes Wasser
Hartes Wasser ist für die Gesundheit des Menschen förderlich, in technischer Hinsicht hat der im Wasser gelöste Kalk aber auch Nebenwirkungen. Denn während sich der Körper freut, kann Kalk Leitungen und Haushaltsgeräten schwer zusetzen. Kalkflecken auf Armaturen und Fliesen sowie erhöhte Energiekosten durch Kalkablagerungen auf Heizelementen sind hier in erster Linie zu nennen; ganz zu schweigen von den Kosten eines Rohrverschlusses durch Verkalkung.
Weiches Wasser
Weiches Wasser hingegen begünstigt Korrosionserscheinungen. Diese reichen von einem verminderten Wasserdurchfluss auf Grund von Inkrustationen über eine rot-braune Einfärbung des Wassers bei Stahlrohren bis hin zu einem Wasserrohrbruch infolge von Lochfraß.
Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich Wasserhärte Grad deutsche Härte mmol
1 weich < 8,4 °dH <1,5
2 mittel 8,4 bis 14 °dH 1,5 - 2,5
3 hart > 14 °dH > 2,5
Quelle: Perma-Trade
Zum Download:
- Die aktuelle Trinkwasserverordnung_2003
- Die aktuelle Wasch- und Reinigungsmittelverordnung