Die Feinstaub-Diskussion erhält neue Nahrung durch die Novellierung der 1.Bimsch.V. Das verunsichert die Verbraucher und das Handwerk.
Kann man guten Gewissens einen Pelletkessel empfehlen? Oder muss mit eine Feinstaub-Abgabe gerechnet werden? Der Hintergrund der jetzigen Diskussion ist, dass die rasant gestiegene Anzahl Feststoff betriebener Feuerungsanlagen den ausgestoßenen Feinstaub drastisch
steigen lässt. Deshalb will die Bundesregierung mit ihrem Referentenentwurf zur Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung
(BlmSchV) den Feinstaubausstoß von mit Festbrennstoff betriebenen Feuerstätten begrenzen.
Die neuen Regelungen sollen für alte und neue Feuerstätten gelten. Ausdrücklich ausgenommen sind gelegentlich betriebene,
offene Kamine und gemauerte Kachelöfen. Ebenso wenig betroffen sind alle vor 1950 errichteten Öfen und Holzbefeuerte Kochherde, Back- und
Badeöfen. Letztere fallen unter den Bestandschutz.
Für alle anderen Feuerstätten haben die Betreiber viel Zeit zur Nachrüstung. Sollte der Referentenentwurf zur verbindlichen Verordnung werden, ist mit folgenden Regelungen zu rechnen:
Die 1.Stufe betrifft alle Einzelraumfeuerungsanlagen, deren Typenprüfung vor 1975 erfolgte. Deren Betreiber müssen mit Hilfe der Zulassung (Typenschild) oder durch Feinstaubprüfung dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger bis 2014 nachweisen, dass die Feuerstätte nicht
mehr als 100 mg/m³ Feinstaub ausstößt.
Übersteigt der Wert diese Grenze, müssen sie die Anlage stilllegen oder nachrüsten lassen. Bis 2024 sollen dann alle alten Feuerstätten
den Anforderungen der Stufe 1 genügen.
Fast allen heute erhältlichen Heizanlagen droht weder Stilllegung noch Filterzwang. Die erfüllen bereits - unabhängig von der
Preisklasse - die geforderten Grenzwerte. Feuerstätten, die nach in Kraft treten der Verordnung zugelassen werden, sollen maximal 60 mg/m³ Feinstaub ausstoßen. Ab 2015 sollen nur noch 20 mg/m³ zugelassen sein.
Infos zur Pellet-Heizung gibt es bei: http://www.holzpellet.com/
Wer jetzt einen Kamin-, Kachelofen oder eine Pelletheizung kauft, sollte gezielt nach Anlagen mit niedrigem Feinstaub- und CO2–Ausstoß fragen.
Diese Anforderungen erfüllen bereits Geräte der unteren Preisklassen. Kennzeichen für - über die Normkennzeichnung hinausgehende - Qualitätsmerkmale sind die Qualitätssiegel DINplus, Blauer Engel und das EFA-Siegel.