Es ist sicherlich unstrittig, dass das Schreiben mit der Hand, also das Handschriftliche erstellen eines Briefes an seine Liebste oder Liebsten romantische ist.
Warum aber der Wochenbericht unbedingt handschriftlich erfolgen soll, bleibt mir vollkommen unerschlossen, denn mit Romantik hat das dumpfe Schreiben eines Fachberichtes noch nicht einmal ansatzweise etwas zu tun.
Unstrittig ist, dass der Azubi eine von ihm verrichtete Tätigkeit Dokumentieren soll. Damit aber das Ausbildungsziel nicht verfehlt wird (Bestehen der Gesellenprüfung) ist es notwendig, dass die Tätigkeiten fachlich und zeitlich vom Ausbilder koordiniert werden. Denn nur so ist eine wöchentliche Kontrolle des Ausbildungsnachweises auch sinnvoll. Denn der Unterzeichnende soll darüber einen Einblick bekommen, welche Tätigkeiten auch tatsächlich ausgeübt wurden.
Neu ist allerdings, dass ein Gesellen-Prüfungsausschuss einen Lehrling angedroht hat, diesen von der Gesellenprüfung ausschließen wenn er seine Fachberichte unter Zuhilfenahme der EDV erstellt hat.
Das hört sich vollkommen unglaubwürdig an. Das ist so im Kammerbezirk Köln tatsächlich passiert. Der betreffende Prüfling bat die SBZ-Redaktion um Hilfe.
Für mich grenzt diese Vorgehensweise des Prüfungsausschusses an vollkommenen Realitätsverlust. Einerseits wird vom Azubi verlangt, neue Medien unterstützend einzusetzen um den technischen Wandel im Handwerk Rechnung zu tragen. Dieses wird auch in den Unterweisungsplänen für das SHK-Anlagenmechaniker Handwerk ständig gefordert. Und andererseits sollen im Stein gemeißelte Berichte angefertigt werden.
Sieht nicht nur besser aus, sondern beweist auch, dass unsere Lehrlinge was können. Fachberichte mit dem Pc erstellt.
Jeder selbstständige Handwerksmeister setzt moderne Techniken ein, um seine „Brötchen“ zu verdienen. Es käme keiner auf die Idee, Abwasserleitungen wieder aus Blei herzustellen, nur weil es eben noch ein richtiges Handwerk ist, mit Blei zu arbeiten.
O.K. ich überspitzte und übertreibe sicherlich maßlos, aber genauso übertrieben und Maßlos ist es, den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln zu verbieten.
In der Handwerksordnung und im Berufsbildungsgesetz wird nicht explizit auf die Ausfertigung eines Fachberichtes mit der Hand, also Handschriftlich hingewiesen. Nur der Hinweis das, dieser schriftlich zu erfolgen hat. Und schriftlich ist nun mal auch der ausgedruckte und handschriftlich unterzeichnete Bericht.
So wird zur Gesellenprüfung zugelassen, wer nach § 36 Abs. 1 HwO:
Zitat: …die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise/Berichtshefte geführt hat. Das BBiG (Berufsbildungs-Gesetz) macht dazu im: § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung folgende Aussage:
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat. Auch die Ausbildungsordnung, weicht davon nicht ab. Ganz im Gegenteil, unter dem §7 Berichtsheft ist vermerkt, Zitat: Dass die Auszubildenden ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen haben.“
Abschließend komme ich zu dem Fazit:
Das mit dem PC erstellte Ausbildungsnachweise und Fachberichte heute die Regel sein - und keinesfalls die Ausnahme bilden sollten.
Wer ganz sicher gehen will, zum Download die Ausbildungsverordnung: ausbildungsverordnung_shk.pdf