Wenn der Auszubildende durch die Prüfung fällt, kann er diese zweimal wiederholen. So lange bleibt er auch als Auszubildender im Unternehmen. Beweist der Auszubildende, dass er nicht richtig ausgebildet wurde, kann er vor Gericht für etwa sechs Monate den Unterschied zwischen Ausbildungsvergütung und dem Lohn eines Gesellen einklagen. Zentrales Beweisstück ist in der Regel der Ausbildungsnachweis im Berichtsheft bzw. im Ausbildungsordner: Weist dieser nur untergeordnete Tätigkeiten nach, wie etwa Baustelle aufgeräumt oder Material sortiert, hat der Auszubildende mit seiner Klage Aussicht auf Erfolg. Eine regelmäßige Kontrolle des Berichtshefts ist deshalb für den Ausbilder eine vielleicht lästige, aber wichtige Pflicht. Er muss darauf achten, dass die ausgeführten Arbeiten im Ausbildungsnachweis exakt beschrieben werden. Nur so ist eine geordnete und vollständige Ausbildung nachzuweisen.
Ausbildungsnachweise sind sehr wichtig
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