Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Neue Abstandsregelungen für Kunststoffbatterietanks

Ab dem 15. Mai 2013 gelten bei der Aufstellung von Kunststoffbatterietanks neue Abstandsregelungen. Diese werden in den Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beschrieben. Die erforderlichen Abstände hängen unter anderem davon ab, mit welchen Sicherheitseinrichtungen der Tank ausgestattet ist.

Beim Aufstellen einer neuen Batterietankanlage müssen die neuen Abstandsregeln berücksichtigt werden. Der Fachhandwerker sollte also auf jeden Fall einen Blick in die Zulassung des zu installierenden Tanks werfen. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann der Sachverständige die neue Tankanlage nicht abnehmen.

Neu ist, dass Kunststoffbatterietanks nur noch maximal dreireihig aufgestellt werden dürfen. Die bisherige Aufstellungspraxis im Block von bis zu fünf mal fünf Batterietanks ist nicht mehr zulässig. Die Neuregelung kommt also vor allem für große Tankanlagen zum Tragen.

Im Prinzip hängen die neuen Abstandsregeln von der Art der Rückhalteeinrichtung, den Sicherheitseinrichtungen gegen Überfüllung und von der Möglichkeit der Leckageerkennung ab. Die in der Praxis übliche ein- oder zweireihige Aufstellung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist also weiterhin nach den alten Abstandsregeln möglich, wenn die Tanks sicherheitstechnisch entsprechend ausgestattet sind.

Anlass für die Anpassung der Abstandsregelung für Kunststoffbatterietanks war die Annahme des Bund-Länder-Arbeitskreises, dass die Blockaufstellung von bis zu 25 Batterietanks ein erhöhtes Schadensrisiko berge. Ungleiche Füllstände und  mögliche Leckagen seien schlecht erkennbar. Die ursprüngliche Forderung lautete: Jeder Tank müsse zugänglich sein und dies sei in den Zulassungen des DIBt entsprechend zu berücksichtigen.

Da die Zugänglichkeit allein aus Sicht der Experten keinen höheren Sicherheitsstandard gewährleistet hätte, wurden unter Mitarbeit von IWO differenzierte Anforderungen erstellt. Diese berücksichtigen nun die sicherheitstechnische Ausstattung der Tanks, insbesondere zum Schutz vor Überfüllung. Dadurch wird dem Ölheizungsbetreiber ein Anreiz geboten, in ein sicheres und modernes Tanksystem zu investieren.

Was ist eine Zulassung?
Sicherheitsrelevante Bauprodukte, die einer Norm entsprechen, stehen in der Bauregelliste des DIBt. Wenn diese Bauprodukte keiner Norm entsprechen, benötigen sie für das Inverkehrbringen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt. Das gilt beispielsweise für Kunststoffbatterietanks, die herstellerspezifisch und daher nicht genormt sind. Eine Zulassung gilt immer für genau dieses eine Produkt und legt alle Anforderungen für Installation und Betrieb fest.

WERBUNG

Tags