In Kleinbetrieben gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ist das also ein Freibrief für Chefs? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Welche Regeln auch in Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern gelten.
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der Chef freut sich auf den neuen Mitarbeiter oder Azubi. Und der? Kündigt einige Tag vor Arbeitsantritt oder erscheint nicht, wie vereinbart. Das ist ärgerlich! Die dringende Frage lautet aber: Darf der das?
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Immer mehr Arbeitnehmer müssen sich noch einen zweiten Job suchen und nicht immer ist das im Sinne des Chefs.
Auch als Azubi: Einen einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag kann
Vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht meist die schriftliche Abmahnun