Berichtshefte in der Ausbildung zeitgemäß führen
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Geht es um die so genannten Berichtshefte, kommt wenig Freude auf. Oft denkt man an sie erst, wenn eine Prüfung ansteht und sie vorgelegt werden müssen. Und dann gibt’s Stress pur. Das muss nicht sein, wenn man die Ausbildungsnachweise regelmäßig führt und die Berichte als Teil der Ausbildung nutzt.
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Ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Ebenso wird in der Ausbildungsverordnung die Führung eines - wie auch immer gestalteten - „Berichtsheftes“ verlangt. Die Erstellung von Fachberichten wird allseits empfohlen, da diese den Lehrerfolg nachhaltig unterstützen. Letztlich entscheidet jedoch allein der Ausbilder, ob ein Fachbericht geschrieben werden muss oder nicht.
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Ausbildungsnachweise sind ein Muss
Pflicht ist, die in einer Ausbildungswoche ausgeführten Tätigkeiten zu Papier zu bringen. Mit dieser Auflistung soll sichergestellt werden, dass der Azubi auch tatsächlich in den Genuss der praktischen Arbeiten kommt, die der Betrieb zu vermitteln hat. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie weit die Vermittlung der praktischen Fertigkeiten in die Tiefe gegangen ist, soll der Ausbilder von seinem Azubi auch das Anfertigen von Zeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen verlangen. Dafür muss der Auszubildende einen Arbeitsablauf noch einmal Revue passieren lassen, was dabei hilft, diesen besser zu verstehen. Die Führung des Berichtsheftes stellt also einen Teil der praktischen Ausbildung dar. Deshalb muss dem Azubi die Gelegenheit gegeben sein, sein Berichtsheft während der Arbeitszeit im Betrieb zu bearbeiten. In der Praxis erledigen viele Auszubildende dies jedoch freiwillig zu Hause, da lieber in gewohnter Umgebung und mit gewohnten Hilfsmitteln (ev. PC) gearbeitet wird (und einem der Boss nicht so auf die Pelle rücken kann).
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Erst besprechen, dann machen
Im Idealfall stehen die Aufgaben, die ein Lehrling in einer Arbeitswoche bewältigen soll, vorab fest. Ausbilder und Azubi sollten sich dann darüber verständigen, welche dieser Arbeiten Thema des Fachberichtes werden soll. So sich kann der Azubi schon bei der Ausführung dieser Tätigkeit Gedanken machen, wie und in welcher Reihenfolge er die Arbeiten später zu Papier bringen möchte. Durch dieses „vorab sortieren“ muss er sich mit den Arbeitsabläufen intensiv auseinander setzen und lernt so, Arbeitsabläufe sinnvoll zu planen. Damit das Ziel des Berichtes – nämlich die technische Auseinandersetzung mit einem Arbeitsablauf – erreicht wird, sind keine ausformulierten Texte nötig. Arbeitsabläufe, erforderliche Materialien und Werkzeuge sollten stichpunktartig festgehalten werden. Eine Zeichnung muss nicht grundsätzlich Bestandteil des Berichtes sein, sollte aber angefertigt werden, wenn es der Verdeutlichung eines Arbeitsablaufes dient.
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Ausbildungsnachweis muss ins Detail gehen
Der Ausbildungsnachweis dient dem Azubi dazu, über die gesamte Ausbildungszeit nachweisen zu können, welche praktischen Arbeiten und theoretischen Stoffbereiche ihm wann vermittelt wurden. Deshalb muss die Beschreibung dieser Arbeiten möglichst genau sein. Mit einem „Sanitärobjekte montiert“ kann man später wenig anfangen. Da sollte es schon heißen: „Stand-WC aufgestellt, Abflussanschluss hergestellt, Auf-Putz-Spülkasten montiert und angeschlossen.“ Das gilt auch für die Berufsschulzeit. Hier sollten Lehrinhalte, wie „Kalt- und Warmwasserleitungen für Projekt Einfamilienhaus berechnet“ stehen und nicht einfach „Berufsschule“. Besteht der Azubi die Prüfung nicht und kann anhand der Ausbildungsnachweise darlegen, dass er mangelhaft ausgebildet wurde, kann der Ausbildungsbetrieb sogar zu Schadenersatz verpflichtet werden. Also ist es auch im Interesse des Ausbilders, dass die Ausbildungsnachweise eine fundierte und geregelte Ausbildung klar erkennen lassen.
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Alles übersichtlich in einem Ordner
Irgendwie hat die Bezeichnung nunmehr schon Jahrzehnte überlebt - es wird umgangssprachlich immer noch vom „Berichtsheft“ gesprochen. Dabei müssen Ausbildungsnachweise und die vom Ausbilder geforderten Fachberichte nicht zwingend in einem Heft verewigt werden. Als flexibler und auch ordentlicher hat sich das Sammeln der Unterlagen in einem Ring-Ordner erwiesen. Denn wenn beim Verfassen der Fachberichte in einem Heft ein Fehler passierte, dann wurde radiert, überklebt oder durchgestrichen. Bei einer Loseblattsammlung kann man das fehlerhafte Blatt einfach wegwerfen – was dem Gesamterscheinungsbild keinen Abbruch tut. Ein weiterer, wichtiger Grund für den Weg vom Heft zum Ordner ist der Computer. Denn es besteht heute nicht mehr die Forderung, Ausbildungsnachweise und Fachberichte von Hand anzufertigen. Speziell für die Berufsausbildung des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik hat der Gentner Verlag einen Ring-Ordner entwickelt, der Azubi und Ausbildungsbetrieb die Arbeit erleichtert und sie über die gesamte Lehrzeit begleitet. Darin befinden sich für jedes Lehrjahr gesonderte Bereiche, in denen die Ausbildungsnachweise und die gegebenenfalls geforderten Fachberichte als Loseblattsammlung eingeheftet werden.
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Blätter als Kopiervorlage und als Datei
Die hierfür erforderlichen Formblätter sind als Vorlagen auf der beigelegten CD als Winword- und RTF-Datei abgespeichert und liegen als Kopiervorlagen vor. Sie können ausgedruckt und handschriftlich bearbeitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Bearbeitung am Computer durchzuführen. Vorteil dieser Lösung – im Gegensatz zu den klassischen Formblättern – ist, dass sie nur einseitig beschriftet werden. In der Vergangenheit hatte der Einsatz eines Filzstiftes auf der einen Seite die Eintragungen auf der anderen Seite wieder zu Nichte gemacht. Neben den Ausbildungsnachweisen finden auch noch die ÜBL-Teilnahmebescheinigungen und die Berufsschulzeugnisse im Ordner Platz. So sind alle wichtigen Unterlagen über die Ausbildung, inklusive des Ausbildungsvertrages, des Ausbildungsrahmenplans und der Ausbildungsverordnung, in einem Ordner zusammengefasst.
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Auf diese Weise werden die Ausbildungsnachweise zu einem logischen Bestandteil der Unterlagen zur Ausbildungsdokumentation. Azubis, aber auch Ausbilder, haben so jederzeit Überblick über den Stand der Ausbildung.
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Die Ausbildungsnachweise
• Das wöchentliche Führen der Ausbildungsnachweise ist Pflicht.
• Die Ausbildungsnachweise sollen genau beschreiben, was in Schule und Betrieb vermittelt wurde.
• Die Angaben im Ausbildungsnachweis müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
• Die Ausbildungsnachweise dienen der Kontrolle der Ausbildung.
• Die Ausbildungsnachweise sind gemäß Verordnung während der Arbeitszeit zu führen.
• Die Ausbildungsnachweise sind vom Ausbilder wöchentlich per Unterschrift zu bestätigen. Sie sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
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Fachberichte
• Die Anfertigung von Fachberichten kann vom Ausbilder verlangt werden.
• Um die Ausbildung zu dokumentieren, sollte mindestens einmal im Monat einen Fachbericht verfasst werden, auch wenn der Ausbilder es nicht verlangt.
• Der Fachbericht muss sich mit einer der Tätigkeiten befassen, die in der Ausbildungswoche ausgeführt wurde.
• Der Fachbericht sollte einen Arbeitsablauf beschreiben und Angaben machen, welche Werkzeuge und welche Materialien hierzu erforderlich sind.
• Der Bericht kann mit einer Zeichnung oder mit einer Skizze ergänzt werden.
• Die Ausarbeitung kann handschriftlich oder auch am PC erfolgen.