Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102 katalogisiert.
Funktionen, die ein Bauteil im Brandfall gegebenenfalls erfüllen muss:
- Tragfähigkeit
- Raumabschluss
- Verhinderung der Brandausbreitung durch Wärmekonvektion und -strahlung
- Verhinderung der Brandausbreitung durch Wärmeleitung (wärmeisolierende Wirkung) Rauchdichtigkeit
Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102-2:
Weitere Kurzbezeichnungen:
- T: Türen und Klappen, Ergänzung: „auch Abschlüsse zur Sicherung von Öffnungen; hier werden Bauteile behandelt wie Feuerschutz- und Rauchschutztüren, sonstige Türen und Feststellanlagen.“
- L: Lüftungskanal und– Leitungen
Bei der Verlegung der Lüftungsleitung in einem Schacht muss dieser — bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 — eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 30 Minuten (F30) aufweisen. Dies wird ebenfalls für Gebäude der Gebäudeklasse 1 empfohlen. Für andere Gebäude als Gebäude dieser Klassen ist ein Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 Minuten (F 90) erforderlich. Rings um das Lüftungsrohr muss ein freier Querschnitt vorhanden sein, der als Hinterlüftung dient.
Die Gebäudeklassen (GK)
Der Umfang der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen richtet sich nach der Gebäudehohe sowie Zahl und Größe der Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen, Praxen und Büros) und wird in den jeweiligen Landesbauordnungen rechtsverbindlich definiert. Auch hier gibt die Muster-Bau-Ordnung MBO 11/2002 (in der Fassung vom 22.02.2019) eine beispielhafte Klassifizierung mit Anforderungen an den Brandschutz vor: