Die Europäische Union hat den deutschen Meisterbrief als Spitzenqualifikation (Best Practice) in Europa anerkannt. In der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden die Meisterbriefe in Stufe 3 (Diplom kurzer Studiengang) eingeordnet. Diese Richtlinie tritt bis Ende November 2007 in Kraft. Damit ist der Meistertitel mit dem Fachhochschulabschluss (Bachelor) auf einer Stufe angesiedelt.