Unsere Kurzmeldungen zu korrekter Krankmeldung, Gasverbräuchen, einem neuen Ventil mit 8 Anschlüssen und dem aktuellen Heizungsmarkt.

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Krankmeldung: frühzeitige Information ist ein Muss
Die genaue Uhrzeit der Krankmeldung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zwar nicht festgelegt, aber sie muss „unverzüglich“ erfolgen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich nach Auftreten der Erkrankung informieren sollten. Die ARAG Experten raten, sich noch vor Arbeitsbeginn – spätestens jedoch bis zum vereinbarten Arbeitszeitstart – telefonisch zu melden. So hat der Arbeitgeber ausreichend Zeit, den Arbeitsablauf entsprechend anzupassen und die Abwesenheit einzuplanen. Eine Krankmeldung nach Arbeitsbeginn ist zu spät und kann gegebenenfalls zu einer Abmahnung führen. Zwar sind auch E-Mail, Messenger, SMS oder Fax erlaubt, doch dabei müssen kranke Arbeitnehmer sicherstellen, dass den Chef die Nachricht wirklich erreicht hat.
Geringere Gasverbräuche trotz fallender Gaspreise
Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Verbrauch aller Kundinnen und Kunden, die über Verivox ihren Gasversorger gewechselt haben, bei durchschnittlich 20 744 kWh. Ein Jahr später sank dieser Wert um rund 6 % auf 19 430 kWh. Der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde Gas ist im gleichen Zeitraum hingegen noch stärker gesunken - um rund 19 % von 13,66 Cent auf 11,05 Cent.
„Die Gaspreise sind zwischen 2023 und 2024 deutlich gefallen und Haushalte, die den Gastarif gewechselt haben, konnten hohe Einsparungen erzielen. Dass der durchschnittliche Verbrauch dennoch gesunken ist, weist auf das nach wie vor hohe Preisniveau hin. Viele Haushalte heizen sparsamer als vor der Energiekrise“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.
Neues von Imiovenkemp
In den Versuchslaboren von Imiovenkemp ist ein Ventil mit acht Anschlüssen entwickelt worden. Das Ventil „Okto Tempaddition Pro“ soll dazu dienen, eingespeiste Temperaturen zu addieren. So soll am Ende der Entwicklung ein technisches Meisterwerk entstehen, in dem bspw. die Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe gewissermaßen „hochgespannt“ werden.
Aus 35 °C im ersten Einlass wird durch kluges Verschalten mit einem weiteren Einlass gleicher Temperatur, eine Temperatur von 70 °C und mittels des nächsten Einlasses eine Temperatur von 105 °C (35 + 35 + 35 = 105). Erwartet wird am Ende also 105 °C aus einer Wärmepumpe herkömmlicher Bauart. Das Ganze vollzieht sich dann natürlich ohne Überforderung des Kältekreislaufs und bei gleichzeitiger Einhaltung eines maximalen COP der Wärmepumpe. Zu erwartende Schwierigkeiten sollten eigentlich bis zum 01. April 2025 behoben sein. Derzeit neigt das Ventil, wider Erwarten, zum Überschwingen und erzeugt Temperaturen von über 170 °C bei dem eben beschriebenen Versuchsaufbau.
Schwieriger Markt für Pelletkessel
Für erneuerbare Energien am Heizungsmarkt war auch 2024 kein gutes Jahr. Die durch das als „Heizhammer“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervorgerufene Verunsicherung der Verbraucher besteht weiterhin. Gegenüber 2023 sank der Absatz an Pelletfeuerungen (Kaminöfen und Heizungen) noch einmal deutlich um 45 % auf 30 650 Anlagen. Für das laufende Jahr hofft die Branche auf eine Markterholung. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) ruft Verbraucher dazu auf, die weiterhin sehr guten Förderbedingungen zum Heizungstausch zu nutzen.
Anders als beim Heizungsabsatz besetzt die deutsche Pelletproduktion eine internationale Spitzenposition: Mit 3,695 Mio. Tonnen liegt die heimische Produktion 2024 in Europa weiterhin deutlich vorne. Durch den erwarteten schwachen Heizungszubau zeichnet sich aber auch hier für das aktuelle Jahr keine größere Steigerung ab.