Unsere Kurzmeldungen zu E-Rechnungs-Pflicht, Übergangsfrist für Holzheizungen, CO2-Kosten für die Heizung und Geld.
Weniger Papier, mehr Digitalisierung – Schon empfangsbereit?
Im gewerblichen Umfeld müssen Unternehmen ab dem Jahreswechsel 2024/2025 grundsätzlich elektronische Rechnungen empfangen, ab dem 1. Januar 2027 auch erstellen und versenden können. Für kleine Unternehmen greifen die Vorschriften zur Ausstellung von E-Rechnungen spätestens ab 2028. Mario Schnurr, Diplom-Betriebswirt (BA) und Steuerberater bei Schultze & Braun, erläutert wichtige Punkte rund um die E-Rechnung auf: https://www.schultze-braun.de/news/e-rechnung-was-unternehmen-zum-start-2025-wissen-und-beachten-sollten
Holzheizungen – Übergangsfrist endet
Das Feuer erlischt für die älteren, mit Holz befeuerten Kamine, Öfen oder Heizkessel, welche die Emissionsgrenzwerte des Gesetzgebers nicht einhalten. „Älter“ heißt dabei, dass die Anlagen vor dem 22.3.2010 errichtet wurden. Für sie ist der 31.12.2024 der Stichtag: Bis dahin müssen sie entweder umgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) informiert über die betroffenen Feuerstätten. Diese sind zum Jahresende umzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen Und das gilt für alle Holzheizkessel ab 15 kW sowie Kaminöfen u.a. Einzelraumfeuerstätten, die bis 21. März 2010 in Betrieb gingen und die geltenden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid-Emissionen überschreiten. Hält eine alte Holzheizung die geltenden Grenzwerte hingegen ein, kann sie weiter betrieben werden.
CO₂-Kosten für die Heizung – Wer vermietet, muss sich beteiligen
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Neu ist, wer eine Wohnung vermietet, muss einen Teil der CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung dieser Wohnung selbst tragen. Da Eigentümer:innen die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten, tragen sie auch die Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO₂-Emission. Das Gesetz soll Vermietende dazu motivieren Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.
Noch mehr Geld – Wohin mit der ganzen Kohle?
Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2024 um 5,4 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal. Mit diesem fünften Anstieg in Folge setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort. In den Quartalen von Ende 2021 bis Anfang 2023 hatten die Beschäftigten noch durchschnittlich Reallohnverluste zu verzeichnen.