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Meldungen für die SHK-Szene

Effizienz-Tipp

So geht die Heizung im Sommer nicht unbemerkt in Betrieb

Heizen bei sommerlichen Temperaturen? Was unsinnig klingt, passiert gerade mit dem Ende der Heizperiode in vielen Haushalten – häufig unbemerkt. Der Grund: eine nicht optimale Einstellung der Heizungsanlage.

-         Bei zunehmend sommerlichen Außentemperaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Einstellung ihrer Heizung prüfen.

-         „Nur Warmwasser“ statt „Sommerbetrieb“ senkt Energieverbrauch während der Sommermonate. Die Heizkörperthermostate dann am besten voll aufdrehen.

-         Was beim Übergang in die Sommersaison noch wichtig ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

„Heizungen automatisch in den Sommerbetrieb schalten zu lassen, reicht oft nicht aus, damit sie während der Sommermonate tatsächlich nicht in Betrieb gehen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Um bei den hohen Energiekosten wirklich auf der sicheren Seite zu sein, ist bei der Heizungsumstellung die richtige Grundeinstellung entscheidend.“ Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt achten:

Wärmstens empfohlen: „Nur Warmwasser“ statt „Sommerbetrieb“

Viele moderne Heizungsanlagen mit smarter Regelung nehmen die Umstellung auf den sogenannten „Sommerbetrieb“ automatisch vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Heizung komplett aus ist. Stattdessen springt sie an, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten (AT-Abschaltgrenze) wird. Viele Modelle nutzen dafür einen Außentemperaturfühler. Das Problem: Die Umstellung auf „Sommerbetrieb“ kann dazu führen, dass Heizungen im Sommer teilweise unbemerkt in Betrieb gehen – und somit unnötig Energie verbrauchen. In kühleren Nächten oder wenn die Temperaturen etwa bei einem Sommergewitter kurz stark fallen, aktiviert der Außentemperatursensor die Heizungsanlage.

„Dieses ungewollte Heizen ist allerdings echte Energieverschwendung gerade in gut gedämmten Häusern, die nur langsam auskühlen“, sagt Markus Lau. „Statt auf ‚Sommerbetrieb‘ sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher die Einstellung ‚Nur Warmwasser‘ wählen. So wird kein Heizungswasser erwärmt, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad.“ So lässt sich der Energieverbrauch senken. Der optimale Zeitpunkt für die Umstellung auf „Nur Warmwasser“ ist witterungsabhängig – sollte aber spätestens zum Beginn der warmen Jahreszeit erfolgen.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Eine Information vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)


Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Verbände-Allianz für grundlegende Nachbesserungen am Gebäudeenergiegesetz

In der Heiz-Debatte fordern mehrere Verbände den Bundestag zu grundlegenden Nachbesserungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf. Der Forderung schließen sich der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) an.

DVGW

Die Verbände appellieren an die Abgeordneten für echte Technologie-Offenheit zu sorgen, indem sie sinnvolle Übergangslösungen und -fristen für den klimaneutralen Umbau der Fernwärme- und Gasnetze verankern. Immerhin beziehen mehr als 99 Prozent der Industrie-, Gewerbe und Nicht-Haushaltskunden in Deutschland ihr Gas aus den Verteilnetzen. Dazu gehören rund 1,8 Millionen mittelständische Unternehmen mit mehreren Millionen Arbeitsplätzen, die von den Regelungen für Gasnetze unmittelbar betroffen wären. Mit diesen Änderungen könnten die Abgeordneten das GEG zugleich eng mit dem noch ausstehenden Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen. Damit bekämen Kommunen ein Planungsinstrument an die Hand, mit dem sie Strategien für klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln können, die am besten zur Situation vor Ort passen und so auch eine sozialverträgliche Wärmewende ermöglichen.

Problem: Zwischenziele bei Wärme und vorgezogenes Klimaneutralitätsziel bei Gas unrealistisch

Zwar seien die Klimaneutralitätsziele der Energie- und Wärmewende für 2045 angesichts der Notwendigkeit, noch unabhängiger von fossilen Energie-Importen zu werden, und der Herausforderung des Klimawandels richtig, so die Verbände. Jedoch seien sowohl die 2030/2035-Zwischenziele zum Erneuerbaren-Anteil für Wärmenetze als auch das um 10 Jahre auf 2035 vorgezogene Klimaneutralitätsziel für grüne Gase wie Wasserstoff in den Gasnetzen zu starr und daher nicht realistisch. Investitionen in Infrastrukturen und Anpassungen der Endanwendungen in Industrie und Haushalten erforderten schlicht mehr Zeit.

Die Folgen: Technologie-Offenheit nur auf dem Papier, zu enger Fokus auf Wärmepumpe

Bliebe es bei den Zielen, wären grüne Wärme und Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, als technischen Lösungen faktisch außen vor. Technologie-Offenheit bestünde nur auf dem Papier. Bei der Fernwärme drohe der Ausbau der Netze abgewürgt zu werden – auch, weil die Zwischenziele im Widerspruch zum jungen Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ stehen, auf dessen Basis die Netzbetreiber aktuell die Transformation ihrer Netze kalkulieren. Ebenso sollten Pelletheizungen möglich bleiben. Bei Gasnetzen verlöre man sowohl das Potenzial aus dem Einsatz grüner Gase wie Biomethan oder Wasserstoff als auch die Chance, das Netz als lokalen Speicher für grünen Wasserstoff zu nutzen und so die Stromversorgung während Dunkelflauten abzusichern. Ohne eine Umstellung von Gasverteilnetzen auf grüne Gase werde es außerdem nicht gelingen, die lokalen Industrie- und Gewerbekunden zu versorgen, die Wasserstoff für die Dekarbonisierung ihrer Prozesse benötigen und keine bessere, technisch-wirtschaftliche Alternative haben. Damit drohe das Gesetz zu einer Gefahr für den Industriestandort Deutschland zu werden.

Dabei könnten grüne Fernwärme oder Gase - je nach Kommune und energetischem Zustand der Gebäude - besser als Wärmepumpen passen. Damit könnten sie für Eigentümer und Mieter erschwinglicher als eine aufwändige Sanierung des Hauses sein. So beraube der Bund die Kommunen gleich zweier Instrumente für eine sozialverträgliche Wärmewende vor Ort, kritisieren die Verbände. Ohne Technologie-Offenheit würde das geplante Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung ad absurdum geführt.

Die Lösung: maximale Technologie-Offenheit, um alle Chancen für die Wärmewende zu nutzen

Die Abgeordneten sollten für maximale Technologie-Offenheit im GEG sorgen, indem sie praxistaugliche Fristen und Regelungen zur Nutzung grüner Wärme und grüner Gase als zusätzliche Option zur Wärmepumpe verankern. Dazu zählen der Einsatz von KWK-Anlagen, Regeln für Härtefälle und Ausnahmen für die Gebiete, in denen zwar noch kein kommunaler Wärmeplan steht, aber in denen der Netzbetreiber bereits einen Transformationsplan vorlegen kann. So könnten sie das GEG eng mit dem Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen. Der Knackpunkt: Die Stärke kommunaler Wärmepläne liegt in Technologie-Offenheit und der ganzheitlichen Betrachtung von Industrie- und Haushaltskunden. Denn Energie-Quellen, Infrastrukturen und Verbrauch unterscheiden sich von Ort zu Ort. Damit unterscheidet sich auch die Ausgangslage für die Wärmewende vor Ort. Und somit auch die Antwort auf die Frage, welche Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung am besten geeignet ist und welche Technologie wo am besten passt.

Eine Information vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Bonn (DVGW)

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