Arbeitshilfe
Leitfaden für Fachhandwerker: Umsteigen auf die Wärmepumpe
Was gilt es bei der Planung, Installation und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe im Vergleich zur Gas- oder Öl-Brennwerttechnik zu berücksichtigen? Ein Leitfaden der VdZ klärt nicht nur Fachhandwerker auf.
Die Nachfrage nach Wärmepumpen zur Sanierung von Heizungsanlagen im Gebäudebestand steigt rasant. Laut Absatzstatistik von BDH und BWP ist der Absatz im Jahr 2022 um 53 % auf 236 000 Geräte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Trend zur Wärmepumpe wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken.
Doch worauf ist beim Umstieg auf diese neue Heiztechnik besonders zu achten? Der VdZ-Leitfaden „Umsteigen auf die Wärmepumpe“ liefert hierzu die wichtigsten Informationen und Anleitungen. Besonders Fachhandwerkern ohne Erfahrungen in der Installation von Wärmepumpen soll er den Umstieg von klassischen Feuerstätten erleichtert, indem zentrale Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten thematisiert werden. Der Leitfaden gibt dazu einen Überblick über nötige Anpassungen bei Planung, Installation und Wartung sowie auf Weiterbildungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote.
Zum Download der VdZ-Arbeitshilfe (kostenfrei)
Im Fokus stehen Monoblock-Luft/Wasser-Wärmpumpen
Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie: „Mit unserem neuen Leitfaden möchten wir Fachhandwerkern das nötige Rüstzeug an die Hand geben, um den Umstieg von herkömmlicher Brennwerttechnik auf die Wärmepumpe kompetent und effektiv durchführen zu können. Im Fokus stehen Luft/Wasser-Wärmpumpen in Monoblockbauweise für das Einfamilienhaus im Bestand. Die Heizungs-Wärmpumpen machen den Hauptanteil der Neuinstallationen aus, erfordern keine kältetechnischen Fachkenntnisse und sind gerade für den Wärmepumpen-Einsteiger gut geeignet.“
Im VdZ-Leitfaden werden die notwendigen Grundlagenkenntnisse wie das Funktionsprinzip und Typen von Wärmepumpen, Wissenswertes über Kältemittel, die Hydraulik oder die Planung von Heizung und Trinkwassererwärmung vermittelt. Darauf aufbauend können anhand der anschaulichen Skizzierung aller Schritte die Planung, der Einbau und die Wartung einer Wärmepumpe nachvollzogen und typische Fehlerquellen und spätere Betriebsstörungen von vornherein vermieden werden. Da die gute Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk unerlässlich ist, wird der gemeinsame Abstimmungsbedarf beleuchtet und eine Checkliste zum Informations- und Datenaustausch für die Planung und Installation der Wärmepumpe liegt bei.
Klimaschutz
2022 hat der Gebäudesektor erneut sein KSG*-Ziel verfehlt
Die Treibhausgasemissionen Deutschlands sind 2022 um 1,9 % gesunken. Trotz einer Minderung von 5,3 % hat der Gebäudesektor seine KSG*-Zielvorgabe verfehlt. (*KlimaSchutzGesetz)
Im Jahr 2022 sind nach aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA) Treibhausgase mit einem CO2-Äquivalent (CO2e*) von 746 Mio. t nach den Berechnungsregeln des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) freigesetzt worden. Das waren gut 15 Mio. t CO2e* bzw. 1,9 % weniger als im Jahr 2021. (*e= Äquivalent = Gleichwertigkeit zweier Mengen, die dann besteht, wenn es sich um Mengen gleicher Mächtigkeit handelt)
Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 40,4 % gesunken und die Summe der Zielwerte des KSG wurde eingehalten. Im Energiesektor gab es einen bedeutenden Anstieg, weil trotz den Einsparungen beim Erdgas ein vermehrter Einsatz vor allem von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung die Emissionen erhöht hat. Die höhere Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konnte der Anstieg dämpfen, sodass der Energiesektor seine Jahresemissionsmenge für 2022 knapp eingehalten hat. Die Sektoren Verkehr und Gebäude lagen dagegen wieder über den im KSG festgelegten maximalen Jahresemissionen.
Emissionsminderung muss künftig 6 % pro Jahr erreichen
UBA-Präsident Dirk Messner: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun die Emissionen um jährlich 6 % gemindert werden. Seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal 2 %. Trotz des insgesamt rückläufigen Energieeinsatzes vor allem in der Industrie hat sich der Anstieg der Treibhausgasemissionen aufgrund des erhöhten Einsatzes von Stein- und Braunkohlen in der Energiewirtschaft seit dem Sommer 2022 abgezeichnet. Dem wird die Bundesregierung jetzt mit einem wirksamen Programm entgegenwirken müssen – die Aufgabe ist aber von der gesamten Gesellschaft zu bewältigen.
Das A und O ist ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 % zu steigern. Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben. Wir können uns diese fatale Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schlicht nicht leisten. Jeder Stolperstein auf dem Weg zu mehr Windkraft und Solarenergie muss zügig aus dem Weg geräumt werden. Die Dekarbonisierung muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Und wir müssen die soziale Balance wahren; der Abbau klimaschädlicher Subventionen kann hier wichtige Gelder freisetzen, die wir dafür sinnvoll einsetzen können.“
Gebäudesektor: Minderung von 5,3 % durch Sondereffekte
Bei Gebäuden kam es 2022 zu einer Emissionsminderung von knapp 6 Mio. t CO2e (− 5,3 %) auf rund 111,7 Mio. t CO2e. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß KSG, die bei 107,4 Mio. t CO2e liegt. Die Emissionsreduzierung liegt wesentlich in den gestiegenen Energiepreisen begründet, welche zu einer Einsparung beim Energieeinsatz führte. Die milde Witterung unterstützte diese Einsparung.
Lediglich der Absatz von leichtem Heizöl stieg 2022 um rund 9 % an, um die Lagerbestände nach den geringen Heizölkäufen 2021 wieder aufzufüllen – auch in Erwartung einer möglichen Energiekriese. Die Treibhausgasemissionen werden bei Heizöl nach dem Absatzprinzip verrechnet.
Der Gebäudesektor hatte 2022 im Rahmen der KSG-Bilanz (Quellenprinzip) einen Anteil von 15 % (2021: 15,5 %) an den gesamten Treibhausgasemissionen. Dem Segment „Gewerbe, Handel, Dienstleistung (ohne Militär und Landwirtschaft)“ sind rund 4,1 % zuzuordnen, dem Segment „Haushalte“ rund 10,8 % und dem Segment Militär rund 0,1 %.
Energiewirtschaft: Anstieg um 4,4 % durch Fuel-Switch
Im Sektor Energiewirtschaft sind im Jahr 2022 die Treibhausgasemissionen mit rund 10,7 Mio. t CO2e bzw. 4,4 % abermals angestiegen. Zum zweiten Jahr in Folge stieg der Einsatz von Steinkohle und Braunkohle zur Gewinnung von Strom und Wärme. Ebenso stieg der Einsatz von Mineralölen in der Energiewirtschaft, insbesondere von leichtem Heizöl. Hintergrund ist insbesondere die Kompensation des gesunkenen Erdgasverbrauchs, welcher 10,8 % unter dem Vorjahreswert lag. Eine erhöhte Stromproduktion war auch als Beitrag für die Versorgungssicherheit im europäischen Ausland nötig, als etwa die Hälfte der französischen Kernkraftwerke im Sommer ausfiel.
Verkehrssektor: Anstieg von 0,7 % und Ziel verfehlt
Im Verkehr wurden im Jahr 2022 rund 148 Mio. t CO2e ausgestoßen. Damit lagen die Treibhausgasemissionen rund 1,1 Mio. t (0,7 %) über dem Wert von 2021 und um rund 9 Mio. t CO2e über der im KSG für 2022 zulässigen Jahresemissionsmenge von 138,8 Mo. t CO2e. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehlt und einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
Trotz der besonders hohen Kraftstoffpreise im Jahr 2022 und der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im ÖPNV sind die Emissionen des Straßenverkehrs gestiegen. Nachdem die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben wurden, hat der Pkw-Verkehr leicht zugenommen. Außerdem wurden die hohen Kraftstoffpreise durch den „Tankrabatt“ gemindert. Obwohl 2022 bei den Neuzulassungen von Elektroautos ein Rekordjahr war, konnte die Zunahme der Emissionen nur vermindert werden.
Sektor Industrie: Minderung um 10,4 %
Nachdem 2021 im Sektor Industrie die nach dem KSG festgelegte Höchstmenge noch knapp überschritten wurde, sanken die Emissionen 2022 deutlich um 19 Mio. t CO2e bzw. um 10,4 % auf 164 Mio. t CO2e. Im Sektor Industrie wirkte sich der durch den Krieg in der Ukraine stark gesunkene Energieeinsatz, insbesondere in der metallverarbeitenden und chemischen Industrie aus. Hauptgrund für den gesunkenen Energieeinsatz waren die Energiekosten, welche im Vergleich zum Vorjahr inflations- und krisenbedingt stark angestiegen sind. Mit Ausnahme von Steinkohlen, deren Einsatz sich nahezu auf dem Niveau von 2021 bewegte, sank der Einsatz der anderen fossilen Energieträger.
Sektor Landwirtschaft und Abfall
Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 0,9 Mio. t CO2e (− 1,5 %) auf 62 Mio. t CO2e zurück. Der Sektor bleibt damit deutlich unter der für 2022 im KSG festgelegten Jahresemissionsmenge von 67,6 Mio. t CO2e. Der Rückgang ist insbesondere auf einen weiteren Rückgang der Schweinezahlen und einen geringeren Einsatz von Mineraldünger zurückzuführen.
Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 4,5 % auf gut 4,3 Mio. t. CO2e. Damit bleibt der Abfallsektor erneut unter der im KSG festgelegten Jahresemissionsmenge von 8,5 Mio. t CO2e. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen aus der Abfalldeponierung infolge des Verbots der Deponierung organischer Abfälle bestimmt.
Expertenrat für Klimafragen prüft die Emissionsdaten
Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2022 sind die gegenwärtig bestmögliche Berechnung. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen aber mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2023 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2021 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2022 veröffentlicht das UBA im Januar 2024 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
Die vorliegenden Emissionsdaten des Jahres 2022 werden nun, wie im KSG vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt dann innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor und Verkehrssektor in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen.
Quelle: Umweltbundesamt / TGA-Fachplaner / jv