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Branchen-News

Mit 236 000 Heizungs-Wärmepumpen war 2022 ein Rekordjahr!

Die Wärmepumpe war im Jahr 2022 mit einem Plus von 53 % die prozentual am stärksten wachsende Technologie im deutschen Heizungsmarkt.

Im Jahr 2022 sind in Deutschland insgesamt 236 000 Heizungs-Wärmepumpen in den Verkehr gebracht worden. Das geht aus den Zahlen hervor, die der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) gemeinsam mit dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) am 17. Januar 2023 vorgelegt hat. Die Absatzsteigerung betrug damit gegenüber dem Vorjahr (154 000) rund 53 % und lag höher als bei allen anderen Technologien im deutschen Heizungsmarkt.

Von den 236 000 Heizungs-Wärmepumpen waren 205 000 Geräte Luft/Wasser-Wärmepumpen (+ 61 % gegenüber dem Vorjahr), davon rund 104 000 Monoblock-Wärmepumpen (+ 68 %) und 65 000 Split-Geräte (+ 49 %). Sole/Wasser-Wärmepumpen legten um 15 % zu, 31 000 erdgekoppelte Anlagen wurden 2022 verkauft. Auch die Anzahl Trinkwasser-Wärmepumpen hat sich im letzten Jahr stark erhöht: Um über 90 % auf 45 500 Geräte.

BDH-Präsident Jan Brockmann: „Die deutschen Hersteller investieren massiv in den Ausbau der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen. Gemeinsam mit unseren Marktpartnern setzen wir alles daran, den erfolgreichen Markthochlauf der Wärmepumpe weiter voranzutreiben.“

„Heimische Industrie bei Produktionsausbau unterstützen“

Die Bundesregierung hat das Ziel, ab 2024 jährlich mindestens 500 000 Heizungs-Wärmepumpen neu zu installieren. Diesem Ziel komme man mit der letztjährigen Marktentwicklung einen großen Schritt näher. Bis das Ziel jedoch erreicht sei, bedarf es laut BDH weiterer unterstützender Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Industrie, über das Handwerk bis hin zum Verbraucher. So gelte es, auf Seiten der Bundesregierung Sorge dafür zu tragen, dass die Investitionen der heimischen Industrie in den Aufbau der Produktionskapazitäten unterstützt werden.

Um rechnerisch im Jahr 2024 auf einen Absatz von 500 000 Wärmepumpen zu kommen, müssten die Absatzsteigerung in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bei knapp 46 % liegen.

BDH: „Breiter technischer Lösungsraum notwendig“

Mit Blick auf die notwendige Transformation des Wärmesektors setzt sich der BDH für einen möglichst breiten technischen Lösungsraum auf der Basis von erneuerbaren und klimaneutralen Energieträgern ein. Dies hält der BDH vor dem Hintergrund des heterogenen Gebäudebestands in Deutschland für zwingend erforderlich.

Auch müsse die unterschiedliche individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Verbraucher berücksichtigt werden. Nur mit einem umfangreichen Produktportfolio lassen sich die Ziele der Wärmewende für die Haushalte bezahlbar umsetzen und die Akzeptanz für die Klima- und Wärmewende bleibt in der Bevölkerung erhalten, so der BDH.

Zu den technischen Lösungen zählt der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie unter anderem die Hybridisierung von Heizungen. Die Kombination von Wärmepumpen mit bereits bestehenden oder neuen Heizsystemen zur Abdeckung der Spitzenlast sei insbesondere im Bestand eine zunehmend wichtige Lösung.

Daneben sieht der BDH Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, moderne Wärmeverteilsysteme, digitale Komponenten und Effizienzmaßnahmen wie den Hydraulischen Abgleich als zielführend an, um die CO2-Reduktion im Wärmesektor zu beschleunigen. 
Quelle: BDH / jv

Der Artikel ist erschienen TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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Recht

Nachbar muss Überwachungskamera entfernen

Der eine hat ein hohes Sicherheitsbedürfnis – der andere will nicht beäugt werden. Wie ein Gericht im Nachbarschaftsstreit um Überwachungskameras entschied.

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. (Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert.

Tomicek / LBS

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Zwei Familien bewohnten jeweils die eine Hälfte eines Doppelhauses. Der eine Nachbar brachte zwei Kameras an, die nicht nur filmen, sondern auch Personen erkennen und die entsprechenden Daten auch aufzeichnen konnten. Die Ausrichtung der Objektive hätte es theoretisch ermöglicht, auch Teile des Nachbaranwesens zu überwachen. Der Betroffene gab allerdings an, diese sensiblen Bereiche würden bei den Aufnahmen mithilfe der technischen Einstellung verpixelt. Dem Nachbarn reichte diese Zusicherung nicht, er forderte eine Entfernung.

Das Urteil: Das Amtsgericht konzentrierte sich gar nicht erst auf die Frage, ob eine tatsächliche Überwachung stattfand oder nicht. Alleine die Möglichkeit, ungewollt gefilmt zu werden, reiche als Grund für eine erfolgreiche Unterlassungsklage aus. Es sei nachvollziehbar, wenn im Radius der Kamera lebende Menschen ernsthafte Befürchtungen äußerten, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Die Ausrichtung der Objektive müsse deswegen geändert oder das Gerät entfernt werden.

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

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