BEG ab 01.2023
Ab 2023 Boni für serielles Sanieren und Propan-Wärmepumpen
Zum 1. Januar 2023 traten neue Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Ganz neu ist ein Bonus für serielles Sanieren, der Bonus für Worst Performing Buildings wird verdoppelt. Bei Wärmepumpen gibt es einen neuen Bonus von 5 Prozentpunkten für die Nutzung natürlicher Kältemittel, z. B. Propan (R290).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 09. Dezember 2022 darüber informiert, dass zum 1. Januar 2023 für alle drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) neue Richtlinien in Kraft treten, die noch vor dem Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Mit dem Ziel, dass die BEG möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt, hat die Bundesregierung die bereits angekündigte zweite BEG-Reformstufe beschlossen. Laut BMWK wird der Zugang zur BEG weiter erleichtert und Förderboni sollen die Anreize für Sanierungen erhöhen.
Änderungen im Einzelnen
Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren „SerSan-Bonus“ in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung ist eine Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & Gebäudetechnik) mit hohem Vorfertigungsgrad. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. Damit lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.
Außerdem wird der bereits im September 2022 eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus „WPB-Bonus“, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG-40- und EH/EG-55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG-70-EE-Standard ausgeweitet.
Bei einer Kumulierung von WPB-Bonus und SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.
Neubauförderung wird ab März 2023 ausgegliedert
Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. Damit soll ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet werden.
Höhere Anforderungen bei Wärmeerzeugern
Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
Zudem wird ein Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290) nutzen, von fünf Prozentpunkten eingeführt (nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen). Weiterhin sollen ab 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert werden.
Die Kombination aus Bonusförderung und Förderbeschränkung dürfte zu einer steilen Entwicklung bei Propan-Wärmepumpen und eventuell auch schon deutlich vor 2028 zu einer Neuorientierung des Marktangebots führen, den auch für die nachstehen Verschärfungen der Anforderungen werden einige Hersteller ohnehin eine Entwicklungsoffensive starten und / oder ihr bestehendes Programm ausdünnen müssen.
● Ab 1. Januar 2024 bzw. 1. Januar 2026 erfolgt als Kriterium für die Förderfähigkeit eine Absenkung der Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von Luft/Wasser-Wärmepumpen (ab 2024 um 5 dB, ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert).
● Ab 1. Januar 2024 erfolgt bei Wärmepumpen als Kriterium für die Förderfähigkeit eine Steigerung der Anforderung an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs). Zudem werden Wärmepumpen in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht gefördert (Mindestgrenze einer rechnerischen Jahresarbeitszahl der WP von 2,7; ab 01. Januar 2024 von 3,0).
● Förderfähige Wärmepumpen müssen ab dem 1. Januar 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.
Brennstoffzellen-Heizungen (BZH) werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben werden. Die Förderung beträgt max. 35 % (25 % für BZH, ggf. plus 10 % Heizungs-Tausch-Bonus).
Vorgesehen ist auch, dass für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden kann.
BMWK-Infoblatt zum 2. BEG Reformschritt (Stand: 09. Dezember 2022)
Zu Vorab-Information sind die neuen BEG-Richtlinien bereits hier verfügbar
Laut BMWK bleibt mit der BEG-Reform das übergeordnete Ziel bestehen, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht sei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Mrd. Euro für 2023 an den Start geht.
Smart-Home
Energiepreisen ein Schnäppchen schlagen
Viele Menschen haben in den vergangenen Tagen oder Wochen einen Brief von ihrem Energieversorger erhalten, in dem dieser auf eine drastische Preissteigerung bei Strom und Gas aufmerksam macht.
Viele Verbraucher suchen deshalb nach einer Lösung, die Energieeffizienz im eigenen Haushalt zu erhöhen und so Geld zu sparen. "Hier lohnt es sich, über Smart-Home-Anwendungen nachzudenken. Durch bedarfsgerechte Automatisierungen der alltäglichen Abläufe helfen sie besonders effizient Energie zu sparen", informiert Ralf Kern, Geschäftsführer der Rademacher Geräte-Elektronik GmbH. "Schon einzelne Komponenten wie ein elektronisches Heizkörperthermostat, ein sogenannter Heizkörperstellantrieb, oder ein Bewegungsmelder können viel bewirken. Besonders effektiv wird es, wenn Anwendungen in energieoptimierten Szenen miteinander verknüpft sind und automatisiert zusammenspielen." Möglich ist das zum Beispiel mit dem Smart Home System HomePilot.
Laut der aktuellen Bitkom Studie von 2022 nutzen schon 43 % der Deutschen ein Smart-Home-Gerät in ihrem Zuhause, Tendenz steigend. Smarte Anwendungen gewinnen an Beliebtheit, da sie nicht nur für Sicherheit und Komfort sorgen, sondern zugleich auch zum Energiesparen beitragen. Diese drei Gründe liegen laut Studie fast gleichauf bei der Entscheidung zum Smart Home. Die wichtigsten Einsatzgebiete stellen laut Studie Licht und Heizung dar.
Elektronische Thermostate am Heizkörper reduzieren Heizkosten
Mit dem unmittelbar bevorstehenden Winter ist es für viele Menschen am dringendsten, Energiekosten zu sparen. Dabei hilft der DuoFern-Heizkörperstellantrieb zur Einbindung in das HomePilot Smart Home. Dieses elektronische Thermostat kann auf jeden gängigen Drehregler am Heizkörper aufgesetzt werden; es steuert das Heizkörperventil und regelt die Raumtemperatur nach individuellen Vorgaben. Durch einen internen Sensor lässt sich der Stellantrieb als Stand-alone-Lösung verwenden, effizienter ist jedoch sein Einsatz in Kombination mit dem HomePilot. Dann sind umfangreiche Automatikfunktionen für die Heizung einstellbar. Gehen beispielsweise alle Bewohner zu einer bestimmten Zeit am Morgen aus dem Haus, schalten sich über den Heizkörperstellantrieb vorher festgelegte Heizkörper automatisch in den Energiesparmodus. Bevor die Bewohner abends wieder nach Hause kommen, regeln die Stellantriebe die Temperatur wieder nach oben. Möglich ist auch eine Steuerung über die HomePilot-App - besonders praktisch, wenn Nutzer ihre Heizung von unterwegs aus steuern möchten.
"Wer noch mehr Effizienz und auch Komfort haben möchte, ergänzt den Heizkörperstellantrieb um Fenster-/Türkontakte", erklärt Kern. "Sie registrieren, wenn ein Fenster geöffnet wird und leiten die Information über den HomePilot an die Heizung weiter. Diese regelt sich dann automatisch herunter und man verschwendet keine wertvolle Heizenergie." Wer über eine Fußbodenheizung oder Elektroheizkörper verfügt, kann über ein DuoFern-Raumthermostat effizient und kostensparend heizen. Es misst und regelt automatisch die Raumtemperatur einzelner Räume und funktioniert auch ohne HomePilot.
Automatisierte Rollläden: Schutz vor Heizwärmeverlust
Kern bringt noch einen weiteren Aspekt ins Spiel, der helfen kann, Heiz- und damit Energiekosten zu sparen. "Vielen ist nicht bewusst, dass sie bereits über ein einfaches Mittel verfügen, die wertvolle Wärme länger im Raum zu halten, nämlich über rechtzeitig heruntergelassene Rollläden. Sie bilden dann ein Luftpolster, das verhindert, dass kalte Luft die Fenster und damit die dahinterliegenden Räume abkühlt. Vor allem bei älteren Fenstern kann das viel bringen." Komfortabel ist es, wenn Rollläden über einen elektrischen Gurtwickler oder gar einen Rollladenmotor automatisiert sind. Beides lässt sich meist unkompliziert nachrüsten. Beide können zugleich in ein Smart-Home-System eingebunden werden. Dann läuft alles automatisch ab: Sinkt gegen Abend die Außentemperatur, fährt der Rollladen herunter - um die vorhandene Wärme im Inneren zu halten.
Energie sparen mit automatisierter Beleuchtung
Ein anderer Ansatzpunkt fürs Energiesparen ist die Beleuchtung. "Das geht auf dem smarten Weg natürlich am einfachsten", so Ralf Kern. Es ist zum Beispiel sinnvoll, Leuchten mit Bewegungsmeldern zu kombinieren, insbesondere in Fluren, Eingangsbereichen, Treppenhäusern oder im Keller. Das Licht ist dann nur eingeschaltet, wenn es benötigt wird; das spart Energie und Kosten. Sind Bewegungsmelder in ein Smart-Home-System eingebunden, können programmierte Szenen den Spareffekt vergrößern: Für den Fernsehabend werden zum Beispiel mit nur einem Klick die Lampen im Wohnzimmer gedimmt und gleichzeitig die anderen Lichtquellen im Haus ausgeschaltet.
Eine Information von: Rademacher Geräte-Elektronik Gmbh & Co. KG