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Meldungen für die SHK-Branche


Energiekosten sparen und den Immobilienwert steigern

Willkommen im Energiesparzeitalter: In Zeiten von Klimaerwärmung, Energiewende und Co. heißt es sparen was das Zeug hält, um das Klima zu schützen und den CO2 Ausstoß zu senken. Dabei sind Modernisierungsmaßnahmen gleich mehrfach sinnvoll, denn mit der energetischen Sanierung von Gebäuden geht nicht nur das Schonen von Geldbeutel und Umwelt einher. Doch welche Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gibt es genau und wie kann gleichzeitig der Wert der sanierten Immobilie damit vielfach gesteigert werden?

Die energetische Sanierung von Gebäuden stellt die Modernisierung einer Immobilie dar, mit der der Energieverbrauch und die für die Umwelt schädlichen Treibhausgasemissionen reduziert werden. Vor allem in Altbauten bieten sich Sanierungsmaßnahmen an, da die meisten Gebäude vor der ersten Energiesparverordnung 1979 erbaut wurden und seitdem keine Modernisierungen mehr stattgefunden haben. Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz können vielfältig sein. Dächer, Fenster und Fassaden sowie alte Heizungsanlagen – Vor der eigentlichen Sanierung gilt es, die Schwachstellen einer Immobilie zu bestimmen. Das A und O sind eine gute Wärmedämmung sowie der Einsatz energieeffizienter Heiztechnik. Dabei gilt die Faustregel von außen nach innen zu sanieren, denn eine gute Dämmung von Dach oder Fassade schützt hinterher die Energieeffizienz der modernisierten Heizungsanlage.

Wärmepumpe oder Solaranlage: Die energetische Sanierung u.a. mit Wärmepumpen gewinnt an immer größerer Bedeutung. Für unsanierte Gebäude bieten sich vor allem Hybridwärmepumpen oder bivalente Heizsysteme an, falls die vorhandene Heiztechnik noch intakt ist. Auch Solaranlagen in Kombination mit Wärmepumpen oder Brennwert-Geräten werden im Zuge energetischer Modernisierungsmaßnahmen immer beliebter.

Planen, umsetzen und sparen

Immobilienbesitzer, die alle Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt haben, profitieren vielfach von dieser Investition. Zum einen schützen sie die Umwelt nachhaltig, reduzieren ihre Energiekosten merklich und profitieren von diversen Förderprogrammen. Zum anderen steigern sie den Wert ihrer Immobilie langfristig. Dabei wirken sich energetische Modernisierungsmaßnahmen besonders positiv auf den Wert des Gebäudes aus, denn der Energieverbrauch eines Objekts steht häufig im Mittelpunkt. Wer energetisch saniert, profitiert von einer positiven Bilanz im Energieausweis, die den Marktwert deutlich steigert.

Alternative Heiztechnik ohne Investitionskosten

Ideal für die energetische Sanierung von Altbauten: Wer mit zukunftsweisender und energieeffizienter Heiztechnik seine Immobilie energietechnisch auf den neusten Stand bringen möchte, die hohen Investitionskosten aber scheut, der kann mit dem Voll-Service-Contracting-Modell von german contract von effizienter Heiztechnik profitieren, ohne für die Anschaffungskosten tief in die Tasche greifen zu müssen. Gegen eine vertraglich festgelegte monatliche Servicepauschale übernimmt der Energiedienstleister aus Neuss Investitionskosten, die Planung und jegliche Reparaturen der neuen Anlage – inklusive 24-h-Notfallservice sowie 15 Jahre Garantie auf die verbaute Technik.


Urteil: Architekt muss die Abwasserinstallation kontrollieren

Zu den Pflichten des Architekten gehört die Kontrolle der Abwasserinstallation. Tut er das nicht, macht er sich haftbar. Das entschied kürzlich ein Gericht.

Der Architekt muss die Abwasserrohre kontrollieren, so entschied vor Kurzem ein Gericht.

auremar/Adobe Stock

Der Architekt muss die Abwasserrohre kontrollieren, so entschied vor Kurzem ein Gericht.

Architekt muss Abwasserinstallation kontrollieren

Ein Architekt, der die Errichtung eines Einfamilienhauses überwacht, muss auch die Bauausführung der Abwasserrohrleitungen kontrollieren. Tut er das nicht, macht er sich haftbar.

Ein Bauherr beanstandete die Art und Weise, wie der von ihm beauftragte Architekt die Arbeiten überwacht hatte. Wegen offenkundiger Fehler sei es – neben anderen Mängeln – zu Verstopfungen bei der Abwasserleitung gekommen. Der Betroffene bestritt das und führte die Probleme auf Benutzungsfehler durch die Hausbewohner zurück.

Doch vor Gericht setzte sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Bauherr durch. Nach der Beweisaufnahme kam ein Zivilsenat zu dem Schluss, dass entweder ein unzureichendes Gefälle der Leitungen vorliege, der Durchmesser der Abwasserleitungen zu gering sei, oder die Leitungen in ungünstigem Winkel aufeinanderträfen. Das hätte der Architekt bemerken müssen. (Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 4 U 59/15)

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