DVGW
Neue Trinkwasserverordnung verabschiedet
Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat tritt in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Mit einer Vielzahl von Anpassungen nimmt sie die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Aus Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird die neue Trinkwasserverordnung in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht.
Risikomanagement
Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen fest. “Wir begrüßen den umfassenden risikobasierten Ansatz. Er ist seit vielen Jahren im DVGW-Regelwerk etabliert. Durch die neuen Regelungen der Trinkwasserverordnung wird sichergestellt, dass nun auch die Untersuchungspläne künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können“, erklärt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim DVGW.
Neue und geänderte Qualitätsparameter
Zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören beispielsweise PFAS. Diese Ewigkeitschemikalien werden nicht vollständig abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern; manche Versorgungsunternehmen investieren jetzt schon zweistellige Millionenbeträge. Diese Kosten sind letztlich von den Verbrauchern und Verbraucherinnen zu tragen. Dazu erläutert Berthold Niehues: „End-of-Pipe-Ansätze sind definitiv keine Lösung. Die forcierte Aufbereitung des Trinkwassers würde das Problem nur einseitig auf die Wasserversorgung verlagern und ihr allein den Schwarzen Peter zuschieben. Stattdessen muss nun endlich eine europaweite oder besser weltweite Reglementierung für PFAS greifen. Ihre Herstellung und Anwendung müssen auf wenige essenzielle Zwecke beschränkt sein. Ziel muss eine Vermeidung dieser Stoffe bereits an der Quelle der Verschmutzung sein. Diese Stoffe dürfen gar nicht erst in die Umwelt gelangen.“
Andere Parameterwerte wurden geändert. Zwei Beispiele: Der Grenzwert, den die Europäische Trinkwasserrichtlinie erstmals für Legionellen festlegt, unterscheidet sich vom deutschen Wert. Dies wird zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich der Trinkwasser-Installationen führen. Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen. Zudem wird es ein Verbot von noch vorhandenen Bleileitungen geben. Bisher konnten Bleileitungen in der Versorgung belassen werden, solange der Grenzwert nicht überschritten wurde. Jetzt müssen die noch vorhandenen Bleileitungen innerhalb einer gewissen Frist alle stillgelegt oder ausgetauscht werden.
Der DVGW behandelt alle Aspekte der neuen Trinkwasserverordnung in einer Informationsreihe, die mit einer Auftaktveranstaltung am 19. April 2023 startet. Informationen und Anmeldung unter: www.dvgw-kongress.de/trinkwasserverordnung
Bundesverband Wärmepumpe
Strompreisbremse für Heizstrom
Der Beschluss des Bundeskabinetts einer Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz behebt Ungerechtigkeiten für Wärmepumpenhaushalte. Die vorgesehene Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde entlastet Wärmepumpennutzer spürbar.
Zusätzlich wird für die Berücksichtigung neu eingebauter Wärmepumpen bei der Strompreisbremse mehr Klarheit geschaffen. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt die Anpassungen, mahnt aber weiterhin dazu, über die temporäre Strompreisbremse hinaus, den Strompreis auch langfristig zu entlasten, um die notwendige Lenkungswirkung weg von Gas hin zu Wärmepumpen im Sinne von Klimaschutz und Energieunabhängigkeit zu erreichen.
„Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. So sei für die Berechnung des Entlastungskontingents häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen worden, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Strompreisbremse berücksichtigt wurden. Besonders bekamen dies Haushalte im Zuge des gewollten Wechsels von einer Gasheizung zur Wärmepumpe zu spüren, die als Folge ihrer Entscheidung von keiner der Energiepreisbremsen entlastet wurden.
Eine weitere Änderung erfährt der Referenzpreis für Heizstrom: Bisher lag dieser analog zum Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Anpassungsnovelle korrigiert das Kabinett nun soziale Ungerechtigkeiten, da Haushalte mit Heizstrom durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden. Nach dem Gesetzentwurf soll nunmehr für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Der BWP begrüßt diese Anpassung als überfällig. „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde. Das stellt eine wichtige sozialpolitische Maßnahme dar, die Endverbraucher, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, spürbar entlastet. Die Bundesregierung sendet damit ein klares Signal“, so Sabel. Der BWP hatte daher bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen, Heizstromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln.
Die Energiepreisbremsen sind in erster Linie eine sozialpolitische Maßnahme für die verbleibende Geltungsdauer der staatlichen Preisbremsen. Der BWP betont jedoch, dass es nun darauf ankomme, dauerhaft spürbare Anreize für den Wechsel zum erneuerbaren Heizen mit Wärmepumpe zu setzen und Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung für Wärmestrom zu schaffen. Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen insbesondere für die Energieversorger verbunden war, seien Steuerentlastungen zudem ein einfaches und etabliertes Instrument und damit effizient umsetzbar.
„Auch im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und mögliche Mehrbelastungen der Bürger muss daher flankierend eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden“, betont Sabel. “Über eine Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmestrom auf sieben Prozent ließen sich wichtige Anreize für den Wärmepumpeneinsatz schaffen. Maßnahmen beim Strompreis setzen zudem direkt bei den Verbrauchskosten an und entlasten die Verbraucher transparent und unmittelbar.