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Förderung

KfW-Programmstopp bei Bundesförderung für effiziente Gebäude

Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) waren aufgrund der großen Nachfrage und den Plänen der Ampel-Koalition erwartet worden. Nun kommt es aber zumindest zeitweise viel dicker:

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp (also ein Antrags- und Zusagestopp) belegt worden.

Wichtiger Hinweis: Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch, etc.). Diese Förderprogramme laufen weiter.

Endgültig und damit leicht vorgezogen eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses / Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Zur Begründung führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an, dass „die enorme Antragsflut im Monat Januar 2022, insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm deshalb mit sofortiger Wirkung stoppen.“

Schnelle Entscheidung für Neubauförderung angekündigt

Dies hatte sich schon im Herbst 2021 abgezeichnet:
Energetische Gebäudesanierung: Fördermittel aufgestockt
BEG-Förderung im Neubau für Effizienzhaus 55 läuft am 31.01.2022 aus

Die Förderung für Sanierungen ist vorläufig gestoppt worden und soll wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso soll zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Denn auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen die Bundesregierung und die KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss. Im Koalitionsvertrag steht allerdings: …im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.

„Alte Bundesregierung trägt Mitschuld“

Aus der Mitteilung des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

„Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Mrd. Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem ‚Run‘ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Dies hatte sich schon im Herbst 2021 abgezeichnet:

Ampel-Koalitionsvertrag: SHK-Themen und Statements

Katerstimmung bei Gebäudesanierung vorprogrammiert


Photovoltaik

Deutsche denken im Lockdown über neue Heizung und Photovoltaik nach

Eigenheimbesitzer befassten sich während der Corona-Lockdowns verstärkt mit neuen  Energiesystemen. So eine Auswertung der Deutschen Auftragsagentur (DAA).

Anfragetrend – Vorjahresvergleich

DAA

Anfragetrend – Vorjahresvergleich

Deutsche Eigenheimbesitzer nutzten offenbar die Lockdowns 2020 und 2021, um sich verstärkt mit den Modernisierungen ihrer Heizsysteme sowie der  Ausstattung ihrer Immobilien mit Photovoltaik zu befassen. DAA stellte in den Lockdowns beider Jahre einen deutlichen Zuwachs der Nachfrage nach sowohl fossil betriebenen und sogenannten erneuerbaren Heizungssystemen als auch nach Photovoltaik fest. Allerdings gab es 2021 beim Nachfrageschwerpunkt eine klare Trendwende.

DAA: So stiegen die Anfragen nach neuen Energiesystemen an

Zwar stieg in beiden bundesweiten Lockdowns (2020 und 2021) die Zahl der bei DAA platzierten Anfragen – jedoch kehrten sie sich inhaltlich nahezu um: Überwogen 2020 während des ersten Lockdowns noch deutlich die Steigerungen bei Anfragen nach den fossilen Energieträgern Gas und Öl, so bot 2021 ein anderes Bild. Die Anfragen für die erneuerbaren Systeme Pellets, Photovoltaik und Wärmepumpe zeigten einen stetigen Aufwärtstrend, der Mitte März die Nachfrage nach den fossil betriebenen Systemen Gas- und Ölheizung überstieg und ziemlich genau zunächst bis zum Ende des Lockdowns Anfang Mai 2021 anhielt.

Anfragetrend 2021

DAA

Anfragetrend 2021

Ab Juni 2021 – bereits außerhalb des Lockdowns – stieg die Nachfrage nach erneuerbaren Systemen nochmals an. Sie übertraf sogar den Anstieg, der üblicherweise in der Sommersaison erkennbar ist. Erst ab Mitte November 2021 sank das Anfragevolumen, jedoch auf hohem Niveau. Von Juni bis Anfang Oktober stieg zwar auch die Nachfrage nach fossil betriebenen Systemen – sie lag dabei jedoch stets etwa 40 bis 100 Prozent in der Spitze unter der Nachfrage nach erneuerbaren Systemen.

Gegenüber 2020 erfuhr die Nachfrage nach erneuerbaren Systemen eine Steigerung von bis zu rund 180 Prozent, die im Lockdown begann. Anfragen nach fossil betriebenen Systemen zeigten 2021 Verluste von bis zu 25% gegenüber dem Vorjahr, die sich ebenfalls – nach einem kurzen Anstieg von Januar bis März –, bereits inmitten des Lockdowns abzuzeichnen begannen.

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