Ältere Energieausweise werden ungültig
Auch hier gilt die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.
Warum ein Bedarfsausweis empfehlenswert ist
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.
Aus diesem Grund empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hierfür berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand des Gebäudes: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung und die Art des Energieträgers werden dabei berücksichtigt. Der Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen Zustand des Gebäudes genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter aufzeigen.
Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Einzige Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind.
Erste Energieausweise für ältere Wohnhäuser und Neubauten bereits abgelaufen
Wohnhäuser mit einem Baujahr bis 1965 brauchen seit Juli 2008 einen Energieausweis, Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002. In diesen Fällen liefen die ersten Energieausweise entsprechend früher ab und mussten bereits erneuert werden.
Bauherren haften grundsätzlich für Unfälle auf der Baustelle
Je größer und komplexer die Baustelle, desto mehr Schutzvorkehrungen muss der Bauherr ergreifen. Zwar haben Firmen im Gegensatz zu privaten Bauherren die Möglichkeit, einen Sicherheitskoordinator einzusetzen, der die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Die Haftung für Unfälle übernimmt der jedoch nicht.
Lasten dürfen nach Arbeitsende nicht am Kran hängen
Um die Baustelle vor unbefugtem Zutritt zu schützen, muss der Bauherr einen Bauzaun errichten. In der Nähe von Kindertagestätten, Schulen oder Altersheimen müssen die Zaunelemente zusätzlich miteinander verschraubt werden. Auf jeder Baustelle gilt: Alle potenziellen Gefahrenquellen - beispielsweise Gerüste, Schächte, Dächer, Gruben und Gräben - müssen so gesichert sein, dass niemand hinein- oder hinunterfallen kann. Auch gegen herabfallendes Baumaterial müssen Schutzvorkehrungen ergriffen werden. Die Installation von sogenannten Löwengängen ermöglicht durch ihren Rundumschutz sicheres Verkehren auf der Baustelle oder schützt Passanten beim Unterqueren von Gerüsten. Zudem dürfen nach Arbeitsende keine Lasten, Werkzeuge oder Maschinen mehr am Kran hängen. Sämtliche Maschinen gehören ausgeschaltet und vor unbefugtem Zugriff gesichert.
Große Baustellen müssen angemeldet werden
Anmeldepflichtig sind Baustellen, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte dort gleichzeitig tätig sind oder der Aufwand mehr als 4.000 Arbeitsstunden, also rund 500 Arbeitstage, entspricht. Die Anmeldung bei der zuständigen Behörde - je nach Bundesland variiert der Name des Amtes - muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle erfolgen.