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Auf die Planung kommt es an: Heizungsanlagen mit Wärmepumpen

Die neue Richtlinie VDI 4645 hilft bei der Planung und Dimensionierung von Heizungsanlagen für kleine und mittlere Wohngebäude oder Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung, bei denen eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt. Elektrisch oder mit Gas betrieben: Die Wärmepumpentechnik bietet erhebliches Potenzial zur Verringerung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Um eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, sind eine korrekte Planung und Dimensionierung sowie die sorgfältige Installation und der optimale Betrieb von enormer Bedeutung. VDI 4645 dient hier als Leitfaden.

VDI-Richtlinien "Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und 
Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb" Bild: Vaillant DE
VDI-Richtlinien "Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb" Bild: Vaillant DE

Die Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. VDI 4645 behandelt alle marktnahen Wärmepumpensysteme zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung. Auch betrachtet die Richtlinie das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe.

Das ebenfalls neue Blatt 1 der VDI 4645 stellt nun ein Schulungskonzept bereit, mit dem Fachleute weitergebildet werden, die an Planung, Errichtung und Betrieb derartiger Anlagen beteiligt sind. Ziel der Schulungen ist die Vermeidung von Fehlfunktionen, Betriebsstörungen oder Schäden sowie die Optimierung von Wärmepumpenanlagen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4645 „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie ist ab März 2018 als Weißdruck zum Preis von EUR 305,90 € beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten einen Preisvorteil von zehn Prozent. Weitere Informationen unter www.vdi.de/4645 und www.vdi.de/geu.


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© Haustec / Gentner Verlag
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BVS Sachverständige

Anerkannte Regeln bei Abnahme maßgeblich

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom (VII ZR 65/14) bestätigt, dass bei Bauvorhaben die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist. Auch, wenn diese sich nach Vertragsschluss geändert haben.

Alle Baumaßnahmen, Sanierungen, Modernisierungen und technischen Ausstattungen müssen den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außer wenn zuvor vertraglich anders geregelt. In der Praxis ist dies laut BVS-Vizepräsident Helge-Lorenz Ubbelohde längst gang und gäbe, nun ist diese Praxis durch ein höchstrichterliches Grundsatzurteil bestätigt.

Anerkannte Regeln der Technik: Technische Festlegungen, die bei einer Mehrheit repräsentativer technischer Fachleute als deren ganz herrschende Ansicht gelten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den:

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter

sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)

Willi Schmidbauer, BVS-Präsident

Charlottenstraße 79/80

10117 Berlin

Tel.: 030 255 938-0

Fax: 030 255 938-14

info@bvs-ev.de

www.bvs-ev.de

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