Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband
Absatz von Feuerungen moderat gestiegen
Mit 32.300 neuen Pelletfeuerungen in Deutschland wurde der prognostizierte Zubau knapp verfehlt. Zugebaut wurden 16.500 Pelletkaminöfen, 15.000 Pelletkessel und wasserführende Pelletöfen mit einer Leistung bis 50 kW sowie 800 Kessel/Pellet-KWK-Anlagen größer 50 kW. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele blickt dennoch optimistisch ins Pelletjahr 2018: „Die Pelletbranche fordert von der neuen Bundesregierung jetzt endlich eine echte Energiewende am Wärmemarkt, für die wir mit unserem heimischen, klimafreundlichen Brennstoff sehr gut gerüstet sind.“
GROKO
Eine Absichtserklärung, viele Meinungen
Seit dem 7. Februar liegt der Koalitionsvertrag vor. Die Verbände haben dazu recht unterschiedliche Ansichten. Wir haben die Meinungen von BDH, BWP und BSW-Solar für Sie zusammengestellt.
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie
Der BDH begrüßt die von CDU/CSU und SPD im Entwurf des Koalitionsvertrages enthaltenen Maßnahmen für den Wärmemarkt. Insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Förderkulisse trifft auf Zustimmung des Verbandes.
„Bis 2030 müssen 13 Mio. völlig veraltete Wärmeerzeuger ausgetauscht werden, um das Klimaziel zu erreichen. Um den Sanierungsstau aufzulösen, werden alle verfügbaren Effizienztechnologien benötigt - neben Wärmepumpen, Brennstoffzellen-Heizungen, Biomassekesseln und hybriden Systemen auch die hocheffiziente Brennwerttechnik”, kommentiert BDH-Präsident Manfred Greis.
„Bis 2050 muss die Anlagentechnik ohnehin noch 2-mal erneuert werden, und im größten Teil des Gebäudebestands sind zunächst mehr oder weniger aufwendige bauliche Maßnahmen erforderlich, bevor eine Wärmepumpe dort ihr Effizienzpotenzial auch vollständig ausschöpfen kann. Das kostet Zeit und Geld. Daher empfiehlt es sich in vielen Fällen, schrittweise vorzugehen und schnellstmöglich einen Brennwertkessel oder ein hybrides System einzusetzen, während die folgenden Jahre für die Dämmung von Dach und Hülle sowie den Einbau von Isolierfenstern genutzt werden“, so Greis weiter.
Ebenfalls positiv bewertet der BDH die Zusammenführung der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehende Entbürokratisierung des Ordnungsrechts.
Auch das klare Bekenntnis zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung trifft auf Zustimmung des Verbandes. „Dieses Instrument wird für eine spürbare Marktbelebung sorgen, wenn es richtig ausgestaltet wird“ so Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH.
Hierzu haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDI, BDEW, DGB, ZDH sowie dena ein Positionspapier vorgelegt. In dem vom BDH und ZVSHK maßgeblich mitgestalteten und mitgetragenen Papier fordern die Verbände für das selbst genutzte Wohneigentum einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 30 % der Investitionssumme verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Gesamtlaufzeit des Programms soll 10 Jahre betragen.
Bundesverband Wärmepumpe e.V.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzt bei Weitem nicht die notwendigen Impulse, um die Wärmewende voranzubringen.
Eine Neuauflage der Großen Koalition wird nach Ansicht von BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel nicht die notwendigen Impulse für die Dekarbonisierung des Wärmesektors liefern. „Der Koalitionsvertrag lässt die erforderliche Ambition vermissen, um die Energiewende im Heizungskeller wirklich und wirkungsvoll voranzubringen. Angesichts der Bedeutung dieses Sektors für die Energie- und Klimaziele ist das Ergebnis eine herbe Enttäuschung“, konstatiert Sabel.
Bei den Inhalten der Regierungsvereinbarung seien bestenfalls homöopathische Maßnahmen erkennbar: „Eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts und die Fortführung der bestehenden Förderprogramme sind natürlich grundsätzlich positiv und werden von uns begrüßt – sie treffen aber nicht den Kern des Problems. Vor allem eine Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie eine Weiterentwicklung der Neubaustandards wären aus unserer Sicht notwendig gewesen“, erläutert Sabel.
Bis 2030 muss Deutschland völkerrechtlich verbindliche CO2-Einsparziele erreichen – das garantiert auch der Koalitionsvertrag. Dies geht nach einhelliger Erkenntnis jüngster Studien nur mit einem deutlich schnelleren Ausbau des Wärmepumpen-Bestandes. „Vier bis acht Millionen Anlagen bis 2030 – nur so kann Deutschland seine Paris-Verpflichtungen erfüllen. Wir sind gespannt, wie die neue Koalition die entsprechende Marktdynamik entfachen will.“
Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
Solarenergie im Koalitionsvertrag: Licht und Schatten
Der Koalitionsvertrag bietet nach Ansicht der Wirtschaft Chancen für einen stärkeren Ausbau der Solar- und Speichertechnologien. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass Union und SPD das Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) erhöhen wollen. Drastisch gesunkene Kosten für die Errichtung neuer Solaranlagen ermöglichen dies. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, den EE-Anteil am Stromsektor bis 2030 von derzeit 36 auf 65 % auszubauen.
„Von einer schnellen Konkretisierung, Unterfütterung und Umsetzung der angekündigten Vorhaben wird es jetzt abhängen, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Eine Verständigung auf weiterführende Maßnahmen sei zur Absicherung der Klimaziele im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor unverzichtbar – spätestens im Rahmen des für 2019 angestrebten Klimagesetzes.
Nach BSW-Einschätzung enthält der Koalitionsvertrag einige Lichtblicke, aber auch erhebliche Defizite. Neben der Heraufsetzung der EE-Ausbauziele begrüßt die Interessenvereinigung der Solar – und Speicherunternehmen die angekündigten Photovoltaik-Sonderausschreibungen, die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie geplante Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom, Speicher und EE-Exporte.
Eher enttäuschend und ausbaufähig sind aus Sicht des BSW die Aussagen der Koalitionspartner zu den Themen CO2-Bepreisung, Kohleausstieg, EE-Wärmestandards sowie Eigen- und Direktversorgung. Körnig: „Die Einführung einer längst überfälligen CO2-Bepreisung darf nicht von einem Konsens auf G20-Ebene abhängig gemacht werden. Die Herstellung fairer Investitionsbedingungen duldet keinen weiteren Aufschub und sollte nach dem Vorbild anderer Länder notfalls zunächst auch im nationalen Alleingang durchgesetzt werden. Überfällige politische Richtungsentscheidungen lassen sich nicht an Kommissionen auslagern.“
Hintergrund
Zu den konkretesten energiepolitischen Verständigungen im Koalitionsvertrag zählt sicherlich die Ankündigung von Sonderausschreibungen für die Photovoltaik und Windkraft. Mit der zusätzlichen Photovoltaik-Kraftwerksleistung von jeweils zwei Gigawatt in den Jahren 2019 und 2020 will die Bundesregierung die erhebliche CO2-Einsparlücke zu den Klimazielen 2020 verringern. Körnig: „Um die erhoffte Wirksamkeit bereits im nächsten Jahr zu erreichen, ist eine Aufstockung des Solarpark-Auktionsvolumens noch in diesem Frühjahr erforderlich.“ Wenn die Bundesregierung 2030 die Klimaziele nicht erneut verfehlen wolle, dürfe die Aufstockung der Ausschreibungen zudem keine Eintagsfliege bleiben. „Im für 2019 angekündigten Klimagesetz müssen Auktionsvolumen in der Größenordnung von jährlich drei Gigawatt auch für die Folgejahre fixiert werden.“ Bislang werden von der Bundesnetzagentur jährlich lediglich 600 Megawatt PV-Kraftwerksleistung ausgeschrieben.
Genauso wichtig wie die Errichtung großer ebenerdiger Solarparks ist nach BSW-Angaben die Zunahme von PV-Investitionen im verbrauchsnahen Gebäude- und Quartierssektor. Eine Belebung der Installationszahlen in mindestens gleicher Größenordnung wie im PV-Kraftwerksmaßstab muss hier durch den Abbau von bürokratischen Hürden, Ausbaudeckeln, Abgaben und Umlagen kurzfristig erreicht werden. Eine massive Preissenkung schlüsselfertiger PV-Systeme ermöglicht inzwischen eine Vervielfachung der Solarstromleistung ohne nennenswerte Effekte auf den Strompreis. Nach Einschätzung namhafter Wissenschaftler ist zum Erreichen der Klimaziele in Deutschland eine Vervier- bis Versechsfachung des jährlichen PV-Ausbaus auf eine Größenordnung von zehn Gigawatt geboten.
Ohne eine konsequente Entlastung der klimafreundlichen Eigen- und Direktversorgung von Umlagen und Abgaben ist nach BSW-Einschätzung auch die von Union und SPD angestrebte stärkere Nutzung von Ökostrom im Mobilitäts- und Wärmesektor (Sektorkopplung) kaum realisierbar. Körnig: „Die vorgesehene Anpassung der Rahmenbedingungen wird diesen Punkt umfassen müssen. Ein sinnvoller Ausbau der Elektromobilität steht und fällt mit einem Zugang zu preiswertem Ökostrom.“ Auch die angestrebte stärkere Nutzung von Energiespeichern und die damit verbundene Verringerung des Netzausbaubedarfs sei auf den Abbau von Umlagen und Abgaben angewiesen.
Der BSW lobte in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Verhandlungspartner, Investitionen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungsformen zu fördern. Auch der BSW-Empfehlung, Speichern die Möglichkeit zu eröffnen, mehrere Dienstleistungen gleichzeitig zu erbringen (etwa Regelenergie und Mieterstrom), ist entsprochen worden.
Als erfreulich betrachtet der BSW weiterhin die im Koalitionsvertrag angestrebte Beseitigung einer Investitionshürde beim Thema Mieterstrom. Wohnungsbaugenossenschaften sollen demnach künftig nicht mehr ihre steuerlichen Privilegien bei der Vermietung von Wohnraum verlieren, wenn sie solare Mieterstromtarife anbieten. Der BSW hatte dies bereits im Frühjahr letzten Jahres bei der Initiierung des Mieterstromgesetzes für die gesamte Wohnungswirtschaft gefordert.
An einer weitgehenden Elektrifizierung des Mobilitätssektors führt nach Einschätzung der meisten Energieexperten kein Weg mehr vorbei. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele im Wärmesektor müssten neben der Sektorkopplung hingegen auch klassische EE-Wärmetechnologien wie die Solarthermie im Raum-, Prozess- und Fernwärmebereich deutlich stärker ausgebaut werden. Die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird von der EE-Branche begrüßt. Sie muss aber sehr schnell umgesetzt werden und rückwirkend zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten, um einen gefährlichen Attentismus im Markt zu verhindern. Sie wird nur dann zu einer stärkeren Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor führen, wenn im Falle einer Heizungsmodernisierung mindestens ein Drittel der Investitions-Kosten über einen kurzen Zeitraum abgeschrieben werden kann. Um die notwendige klimapolitische Lenkungswirkung zu erzielen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, muss die steuerliche Förderung auf EE-und Hybridheizungen begrenzt werden, so die BSW-Forderung. Körnig: „Eine Heizungserneuerung ohne zumindest anteilige EE-Einbindung zementiert das Klimaproblem und darf nicht länger gefördert werden“.
Förderanreize allein sind bei niedrigen Öl- und Gaspreisen nicht hinreichend, um die angestrebten Effizienzgewinne im Gebäudesektor zu erreichen. „Gesetzliche Mindest-Standards für den Einsatz Erneuerbarer Energien auch im Gebäudebestand dürfen nicht länger tabu sein, wenn Gesundheitsfolgekosten fossiler Kraftwerke und Heizungen weiter sozialisiert werden.“ Das geplante „moderne Gebäudeenergiegesetz“ müsse dies berücksichtigen.