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Ökodesign-Richtlinie LOT 20 kurz erklärt - Was bedeutet das für elektrische Heizgeräte?

Der 1. Januar 2018 läutete den größten Umbruch ein, den die Elektroheizungsindustrie seit Jahrzehnten erlebt hat. Neue Energieeffizienzregelungen kommen ins Spiel, die die Landschaft der verfügbaren Produkte und Hersteller verändern werden. Gemäß der LOT 20-Gesetzgebung müssen sich alle lokalen Raumheizgeräte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, an diese neuen Regeln halten. Also, was bedeutet das für die Branche und vor allem für den Verbraucher?

Bild: ©Fotolia
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Was ist LOT 20?

Nie davon gehört? Sie sind nicht allein. LOT 20 kommt aus der europäischen Ökodesign-Richtlinie (2009/125 / EG). Diese wurde geschaffen, um für alle energiebetriebenen Produkte Grundanforderungen zu haben, um sie so effizient und umweltfreundlich wie möglich zu machen.

Der Begriff "energiebetriebenes Produkt" umfaßt eine Vielzahl von Geräten und Anwendungen. Daher werden Produkte, die in den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fallen, in mehrere Gruppen oder "LOTs" unterteilt.

LOT 20 bezieht sich auf lokale Raumheizgeräte und umfasst Speicherheizungen, elektrische Heizkörper, Heizstrahler und elektrische Fußbodenheizungen, um nur einige zu nennen.

Welche Produkte sind betroffen:

  • Elektrische Fußbodenheizungen, die als Sets verkauft werden.
  • Ortsbewegliche und ortsfeste Einzelraumheizgeräte.
  • Konvektoren, Schnellheizer.
  • Heizstrahler in Räumen.
  • Nachtspeicherheizgeräte.

NICHT Betroffen sind elektrische Fußbodenheizungen oder lose Heizkabel, wenn sie einzeln verkauft werden.

Was wird LOT 20 für die Einzelraumheizgeräte bedeuten?

Um den neuen LOT 20-Vorschriften zu entsprechen, müssen alle lokalen Raumheizgeräte einen Mindestwirkungsgrad in Prozent erfüllen. Dieser unterscheidet sich zwischen den einzelnen Kategorien von Heizgeräten. Die meisten elektrischen Heizgeräte beginnen jedoch mit einem Basiswert von 30 %, um Verluste in der europäischen Stromerzeugungs-infrastruktur zu berücksichtigen.

Elektrische Heizkörper, Infrarotheizgeräte und Flächenheizungen werden als "ortsfeste elektrische Raumheizgeräte" bezeichnet und müssen bei einer Nennwärmeleistung von über 250 W einen Wirkungsgrad von mindestens 38 % aufweisen. Andere elektrische Heizlösungen, wie z.B. tragbare elektrische Raumheizgeräte, Speicherheizgeräte und Heizgeräte unter 250 W, haben separate Effizienzziele.

Die Effizienz hängt davon ab, wie viele energiesparende Funktionen in das Produkt integriert sind. Einfach gesagt, wenn ein Produkt keine dieser Funktionen hat, wird es nicht mit den neuen Vorschriften konform sein und wird im nächsten Jahr innerhalb der EU verboten sein. Die Effizienz wird anhand einer Formel berechnet, die prozentuale Bonus- und Strafpunkte je nach Energiesparfunktion festlegt. Intelligente Steuerungen (z.B. Thermostate mit Wochenprogramm) bringen prozentuale Bonuspunkte bis zu 9 %. Weitere Features wie die Erkennung offener Fenster, Selbstlernmodi oder geringer Stand-by-Verbrauch bringen weitere Pluspunkte.

Was bedeutet LOT 20?

  • Elektrische Heizgeräte sollten ein elektronisches Thermostat und ein programmierbares Wochenprogramm haben.
  • Elektrische Heizgeräte müssen entweder erkennen, ob ein Fenster geöffnet ist oder eine adaptive Start-Funktion oder einen Präsenzmelder haben.
  • Die Thermostate müssen einen sehr geringen Stand-by Energieverbrauch nachweisen können.

Sonst dürfen die Produkte ab 1. Januar 2018 nicht mehr verkauft und installiert werden.

Was ändert sich für den Endkunden?

Die LOT 20 der Ökodesign-Richtlinie ist auch aus Herstellersicht sehr zu begrüßen. ETHERMA arbeitet immer nach den neuesten Standards und Effizienzkriterien – effizientes und innovatives Heizen ist Teil unserer Unternehmensvision. Alle Produkte, die ETHERMA entwickelt, entsprechen diesen Kriterien. Somit bietet diese neue Regelung eine Chance zur Marktbereinigung ineffizienter Produkte, was der gesamten Branche nutzen wird. Immer noch bestehende Vorurteile und Restriktionen gegen elektrisches Heizen können so weiter zurück gedrängt werden. Der Konsument wird weiter darauf geschult, auf Qualitätsmerkmale zu achten – denn billig angebotene Heizgeräte sind eben nicht mit Qualitätsprodukten zu vergleichen. Insbesondere hinsichtlich der Effizienz. Aus der Luft gegriffenen Wirkungsgrade mancher Hersteller werden somit der Boden entzogen. Was jetzt zählt sind Fakten. Kurz gesagt, die Kunden werden nur die Vorteile dieser neuen Regelungen bemerken, indem sie Heizgeräte mit verbesserter Effizienz und einem besseren Regelbereich kaufen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

AUF EINEN BLICK

Betroffen von LOT 20 sind:

  • Einzelraumheizgeräte mit nomineller Wärmeleistung von 50 kW oder weniger.
  • Gewerblich genutzte .Einzelraumheizgeräte mit nomineller Wärmeleistung von 120 kW oder weniger.

Ausgenommen der Richtlinie:

  • Einzelraumheizgeräte, die nicht dazu bestimmt sind, ein angenehmes Temperaturniveau herzustellen oder aufrechtzuerhalten (z.B. Handtuchtrockner, Frostwächter).
  • Heizgeräte, die im Freien verwendet werden.
  • Nachgeschaltete Heizgeräte – Slave Heizgerät, die nicht autonom betrieben werden können.
  • Saunaöfen, Luftheizungsprodukte.

Eine Informatiuon von: https://www.etherma.com/de


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Die bundeseinheitliche AwSV regelt nicht nur die Fachbetriebspflicht nach Wasserrecht für alle Betriebe die an Heizölverbraucheranlagen arbeiten- auch die Pflichten für diese anerkannten Fachbetriebe werden neu definiert. So werden ausdrücklich Fortbildungsmaßnahmen auch für die Mitarbeiter und nicht nur die verantwortlichen Personen gefordert. Diese Schulungen können ausdrücklich auch Hersteller Veranstaltungen zum Thema Heizöl sein.

Dehoust informiert zusammen mit Fachgroßhändlern in einer ersten Serie über die neue Fachbetriebspflicht und erforderliche Abnahmen durch Sachverständige und setzt die Information mit Praxis bezogenen Fortbildungsveranstaltungen nach § 63 Absatz 1 AwSV fort.

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  • Wie definieren sich die erhöhten Anforderungen der Fachbetriebspflicht nach § 62
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Anmeldung jeweils über den veranstaltenden Großhändler

Weitere Termine immer unter Dehoust.de/Unternehmen/Messen und Schulungen. Bei Interesse an Schulungen bitte E-Mail an schulung@dehoust.de

Eine Information von: http://www.dehoust.de

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