SYR Leitfäden für Heizung und Trinkwasser
Wichtiges Wissen übersichtlich aufbereitet
Trinkwasser richtig absichern
Sauberes und hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist ein hohes und schützenswertes Gut. Deshalb steht die DIN EN 1717 ganz prägnant für den Schutz des Trinkwassers. Eine falsch geplante oder ausgeführte Installation kann die Trinkwasserqualität stark beeinträchtigen – mit gesundheitlichen Risiken für Endverbraucher. Doch auch Fachhandwerker sind hier betroffen, denn sie können für fehlerhafte Anlagen haftbar gemacht werden. Um dies zu vermeiden, bietet der SYR Leitfaden „Die richtige Absicherung von Trinkwasserinstallationen.“ alle nötigen und wichtigen Informationen auf einen Blick: die Einteilung der unterschiedlichen Flüssigkeitskategorien von 1 bis 5, deren Definitionen sowie die entsprechenden SYR-Lösungen, um die Installation normgerecht abzusichern.
Die modernen Tücken einer Heizungsanlage
Auch die normgerechte Befüllung einer modernen Heizungsanlage ist deutlich aufwändiger geworden. Die VDI-Richtlinie 2035 regelt dies zwar, macht jedoch ebenfalls klar, dass auch hier Fachhandwerker haftbar gemacht werden können, wenn sie diese Regeln nicht einhalten. In seinem Leitfaden „Befüllung und Füllwasserqualität von modernen Heizungsanlagen.“ hat SYR das entsprechende Hintergrundwissen verständlich und übersichtlich aufbereitet und erläutert darüber hinaus ebenfalls die notwendigen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. Praktisch: Auch die passenden Produktlösungen inklusive technischer Daten liefert das Unternehmen direkt dazu. Zusätzlich steht dem Fachhandwerker ein Anlagenbuch zum Download zur Verfügung. Dieses gibt einen Überblick über erforderliche und durchgeführte Maßnahmen – das gibt Fachhandwerker und Anlagenbetreiber Sicherheit.
Der Leitfaden für den Kunden
Kurz und informativ stellt SYR auch einen Leitfaden für alle Endverbraucher zur Verfügung. Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen über die modernen Anforderungen von Heizungsanlagen und macht auch Kunden damit auf die Notwendigkeit einer normgerechten Befüllung aufmerksam. Ideal ist dieser Leitfaden für Fachhandwerker, die ihre Kunden umfassend informieren und für das Thema sensibilisieren wollen.
Alle Leitfäden stehen hier zum direktem Download bereit:
Normgerechter Trinkwasserschutz
BMWi vereinheitlicht das Antragsverfahren für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmebereich
MAP-Antragsverfahren jetzt für alle Antragsteller gleich
Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die man eine Förderung erhalten möchte. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Informationen hierzu erhalten Sie beim BAFA unter der Durchwahl 06196 908 2156 oder -2721 (Referat MAP).
Bislang existierten zwei verschiedene Förderverfahren, die sich insbesondere darin unterschieden, ob der Förderantrag vor oder nach Errichtung der zu fördernden Anlage gestellt werden musste. Alle übrigen Anforderungen, die das MAP für die Förderfähigkeit von Erneuerbare-Wärme-Technologien aufstellt, bleiben unverändert. Die Änderung der MAP-Förderrichtlinien ist am 14. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens dient der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert.
Über das Marktanreizprogramm (MAP)
Im Rahmen des MAP fördert das BMWi die Errichtung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen, insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel, sowie die Errichtung von Wärmenetzen und -speichern. Die Förderung von Anlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt durch Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Größere Anlagen werden mit Tilgungszuschüssen zu zinsgünstigen KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ gefördert.
Alle Informationen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen des Bundes auf www.machts-effizient.de.