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Meldungen aus der SHK-Szene


BTGA Kostenlos

"Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen"

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat jetzt seinen Praxisleitfaden "Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen" veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie Raumlufttechnische Anlagen unter den Bedingungen einer Pandemie korrekt betrieben, regelmäßig inspiziert und gewartet werden sollten - unabhängig von allen anlagentechnischen Maßnahmen.

Der BTGA-Leitfaden soll sowohl Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch Planer und Betreiber einer RLT-Anlage durch Informationen unterstützen. Er ist als Hilfestellung gedacht und nicht als technische Vorgabe. Der BTGA-Leitfaden "Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen" ist als kostenloses PDF-Dokument HIER erhältlich.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass Raumlufttechnische Anlagen das Infektionsrisiko deutlich senken können: Nach aktuellem Wissensstand sind das Verdünnen der eventuell virenbelasteten Raumluft sowie das Filtern oder der Einsatz von UV-C-Licht geeignete Möglichkeiten, das Risiko einer Virenübertragung durch Aerosole in Innenräumen zu reduzieren. Dabei wird virenbelastete Luft gegen virenfreie Luft ausgetauscht bzw. werden die Viren abgeschieden oder unschädlich gemacht. Nur die richtig angewendete Lüftungstechnik kann für einen kontinuierlichen Luftaustausch und damit für eine Verringerung der Virenlast im Raum sorgen. Sie muss neben dem Infektionsschutz aber auch die Luftqualität des Innenraums und die Energieeffizienz berücksichtigen. Unter den Bedingungen einer Pandemie bedarf es deshalb häufig weitergehender Aktivitäten, die nicht in den standardmäßigen Wartungsverträgen eingeschlossen sind. Einige dieser Aktivitäten sind im Kapitel "Warten und Betreiben" des Leitfadens aufgelistet. Die aufgeführten Handlungsanweisungen wurden nach Praktikabilität und Umsetzbarkeit ausgewählt. Inwieweit die Anweisungen in einem konkreten Anwendungsfall möglich und zweckmäßig sind, hängt von physikalischen, räumlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten ab und bedarf einer sorgfältigen Prüfung.


Mehr Geld vom Staat

Höhere Energieeffizienz, Behaglichkeit und Sicherheit – eine Gebäudesanierung lohnt sich dreifach. Schon einzelne energetische Maßnahmen, wie z.B. eine Dämmung von Dächern, Außenwänden und Geschossdecken, verbessern langfristig das Klima und die Haushaltskasse.

Um Hausbesitzer, Pächter und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell noch besser bei der Sanierung zu unterstützen, ging am 1. Januar 2021 die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Die BEG verbessert die Förderung von Einzelmaßmaßnahmen bei energetischen Sanierungen. Für Wohngebäude bedeutet das ab sofort staatliche Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme und für Nichtwohngebäude bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter.

Vom Keller bis zum Dach: Eine mit Mineralwolle gedämmte Gebäudehülle verbessert den Komfort spürbar und erhöht die Sicherheit und Gesundheit in Wohn- und Arbeitsräumen langfristig.

FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI)

Vom Keller bis zum Dach: Eine mit Mineralwolle gedämmte Gebäudehülle verbessert den Komfort spürbar und erhöht die Sicherheit und Gesundheit in Wohn- und Arbeitsräumen langfristig.

Energieeffizienz rechnet sich – aber nur mit den richtigen Experten

Für die energetische Sanierung eines Gebäudes, dessen Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Antragstellende ab sofort einen Investitionszuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA: www.bafa.de) beantragen. Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören eine energieeffiziente Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung), die Erneuerung von Fenstern, Außentüren sowie Dämmmaßnahmen an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken, z.B. mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle). Dabei sind die technischen Mindestanforderungen an die jeweilige Einzelmaßnahme einzuhalten und nachzuweisen.

Ganz gleich, ob es sich bei der zu sanierenden Immobilie um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt – um im Rahmen der BEG EM von noch höheren staatlichen Zuschüssen zu profitieren, schalten Sie vor Maßnahmenbeginn unbedingt einen Energieeffizienz-Experten (www.energie-effizienz-experten.de) ein. Nur der Energieeffizienz-Experte kann die für Sie und Ihr Gebäude besten Maßnahmen ermitteln und anschließend die maximale Förderung dafür beantragen. Zusätzlicher Pluspunkt: Auch die verschiedenen Energieberater-Leistungen sind förderfähig.

Wohnhäuser: Bis zu 15.000 Euro Förderung mit 5%-iSFP-Bonus erhalten

Pro Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle winkt bei der energetischen Wohnhaussanierung ein Investitionszuschuss von 20 % – die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 60.000 Euro gedeckelt. Planen Sie zum Beispiel, das Dach Ihres Wohnhauses mit Mineralwolle zu dämmen, so können Sie sich dafür 20 % der Sanierungskosten – maximal 12.000 Euro – durch das BAFA erstatten lassen. Aber damit nicht genug: Diese hohen Fördersummen können Sie weiter aufstocken, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen. Mit dem 5%-iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz auf insgesamt 25 % und damit 15.000 Euro.

Gut zu wissen ist auch, dass der Staat bereits für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis zu 80 % der Kosten übernimmt. Mithilfe des iSFP kann der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte die einzelnen Sanierungsmaßnahmen klug planen und sämtliche Förderoptionen ausloten. Dadurch erhalten Sie ab dem ersten Sanierungsschritt mehr Geld, insofern die entsprechende Einzelmaßnahme binnen 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird.

Nichtwohngebäude: Pro Quadratmeter bis zu 200 Euro geschenkt

Bei der energetischen Gebäudesanierung von Nichtwohngebäuden werden Einzelmaßnahmen, bei förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 Euro je m² Nettogrundfläche, mit 20 % Zuschuss gefördert. Das ergibt bis zu 200 Euro je Quadratmeter. Die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf 15 Mio. Euro gedeckelt. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden, beispielsweise eine Außenwanddämmung aus Mineralwolle, können Sie sich somit bis zu 3 Mio. Euro erstatten lassen.

Eine Dämmung aus Mineralwolle senkt nicht nur den Energieverbrauch eines Hauses

Noch mehr Geld sparen Sie langfristig durch die minimierten Energie- und Betriebskosten Ihres sanierten Hauses. Aber nicht nur der finanzielle Aspekt spricht für eine energetische Gebäudesanierung. Darüber hinaus erzielen Sie, insbesondere durch geeignete Dämmmaßnahmen, einen Werterhalt oder sogar eine Wertsteigerung der Immobilie.

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